Wechselschicht - Infos und Rechtsberatung
Der Begriff der Wechselschicht ist juristisch dem Bereich des Arbeitsrechts zuzurechnen, welches dem Zivilrecht im weiteren Sinne zuzuordnen ist.
Wechselschicht ist ein auf der Schichtarbeit basierendes Arbeitszeitmodell. Ausgangspunkt der Wechselschicht ist dabei die Einteilung des Arbeitsablaufs in Schichten oder Dienste, denen die Arbeitenden zugeteilt werden. Dieses Vorgehen ermöglicht es bestimmte Dienstleistungen, wie den ärztlichen Notfalldienst, aber auch einen Betrieb rund um die Uhr am Laufen zu halten und dabei die Mitarbeiter gleichmäßig zu belasten.
Bei der Wechselschicht wechseln sich die Arbeitnehmer regelmäßig mit der Wahrnehmung der Schichten ab, so das auf eine Mehrzahl von Frühschichten eine solche von Spätschichten folgen kann. Eine bestimmte Folge kann dabei, vor allem im Hinblick auf Nachtschichten gesetzlich oder durch Tarifverträge vorgeschrieben sein. Um den Arbeitnehmern eine ausreichende Erholung zu gewährleisten, sehen die Arbeitszeitgesetze eine Freischicht jeweils nach einer Nachtschicht vor.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!