Vollzeit arbeiten: Was Sie bei Ihrem Vollzeitjob beachten müssen

Man spricht von einer Vollzeitbeschäftigung, wenn Sie als Arbeitnehmer die für Ihren Betrieb übliche Arbeitszeit voll arbeiten. In der Regel ist eine Arbeitszeit von 36 bis 40 Stunden pro Woche in Vollzeit.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wie lange ist Vollzeit?

Man spricht von einer Vollzeitbeschäftigung, wenn Sie als Arbeitnehmer die für Ihren Betrieb übliche Arbeitszeit voll arbeiten.

Das bedeutet: Werden in Ihrem Betrieb normalerweise acht Stunden an fünf Tagen in der Woche gearbeitet – also 40 Stunden pro Woche – und Sie leisten diese auch, dann sind Sie in Vollzeit beschäftigt. Im Allgemeinen spricht man bei einer Arbeitszeit von 36 bis 40 Stunden wöchentlich von Vollzeit. In einigen Betrieben können aber auch nur 35 Stunden Vollzeit sein.

Wenn Sie weniger als die in Ihrem Betrieb übliche Arbeitszeit ableisten, dann arbeiten Sie in Teilzeit.

Wenn Sie mehr als acht Stunden an einem Tag arbeiten, leisten sie Mehrarbeit. Diese muss innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden, sodass sie wieder auf eine regelmäßige Arbeitszeit von durchschnittlich acht Stunden werktäglich kommen. Mehr als zehn Stunden an einem Tag – exklusive Pausen – dürfen Sie allerdings nicht arbeiten. Das ist in § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Das Arbeitszeitgesetz hat den Schutz der Arbeitnehmer und die flexible Gestaltung der Arbeitszeit zum Ziel.

Wie funktioniert der Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit?

Als Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung, wenn Sie bereits mindestens sechs Monate in dem Unternehmen beschäftigt sind, das Unternehmen mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt und keine betrieblichen Gründe der Verkürzung Ihrer Arbeitszeit entgegenstehen.

Ein Wechsel in eine Teilzeitstelle sollte jedoch gut überlegt werden, da sich die Verkürzung der Arbeitszeit nicht nur auf Ihren monatlichen Kontostand, sondern auch auf Ihre Rentenansprüche und auf mögliches Arbeitslosengeld auswirkt. Wenn Sie also mit dem Gedanken spielen, künftig Teilzeit arbeiten zu, sollten Sie sich unbedingt ausführlich informieren:

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Kann ich von Teilzeit zurück zur Vollzeit wechseln?

Der umgekehrte Wechsel von Teilzeit zurück zur Vollzeit ist nicht ganz so einfach, da Sie darauf keinen gesetzlichen Anspruch haben. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sieht lediglich vor, dass Ihr Arbeitgeber Sie bevorzugen muss, wenn er in seinem Betrieb eine geeignete Vollzeitstelle zu besetzen hat und Sie den Wunsch geäußert haben, wieder länger zu arbeiten (§9 TzBfG).

Kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode wurde 2016 von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesetzesentwurf für eine befristetet Teilzeit vorgelegt. In diesem sollte ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit nach Ablauf einer vorher geregelten Frist geschaffen werden. Bisher konnte dieses Gesetz allerding noch nicht verabschiedet werden.


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