Überlassungsvertrag

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Was ist ein Überlassungsvertrag?

Unter Überlassungsvertrag versteht man diejenigen Verträge, in denen der Eigentümer einer Sache deren Gebrauch oder deren Nutzung einem anderen überlässt. Die am häufigsten vorkommenden Überlassungsverträge sind die Leihe, der Mietvertrag und der Pachtvertrag.

Bei der Leihe überlässt der Entleiher eine ihm gehörende Sache unentgeltlich einem anderen zum Gebrauch. Da eine Gegenleistung nicht vereinbart ist, kann der Entleiher die überlassene Sache jederzeit zurückfordern, ohne hier eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Auch der Mietvertrag beinhaltet die Gebrauchsüberlassung an andere Personen, allerdings mit der Maßgabe, dass der Vermieter als Gegenleistung einen Mietzins erhält.

Die Rückforderungsmöglichkeiten sind beim Mietvertrag unterschiedlich. Bei der Überlassung eines Mietwagens wird regelmäßig eine zeitlich beschränkte Überlassungsdauer definiert. Bei Vermietung einer Wohnung kann eine Kündigung nur unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen und unter Beachtung von Kündigungsfristen erfolgen. Beim Pachtvertrag besteht die Besonderheit, dass der Pächter über die reine Gebrauchsüberlassung hinaus auch das Recht zur Fruchtziehung erhält. Pachtverträge sind daher vorrangig im Bereich der Landwirtschaft anzutreffen.

Von den zivilrechtlichen Überlassungsverträgen sind die arbeitsrechtlich Überlassungsverträge nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu unterscheiden, die besonderen arbeitsrechtlichen Regeln unterliegen.

Haben Sie Frage zu Überlassungsverträgen, helfen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG gerne weiter. Halten Sie zum Gespräch bitte den Vertrag bereit.