Provisionsrückzahlungen - Infos und Rechtsberatung
Eine Provision stellt eine Vergütung dar, die für eine Vertragsvermittlung zwischen zwei Parteien durch einen Dritten erfolgt. Ein Bereich, in welchem Provisionen üblich sind, ist z. B. die Maklertätigkeit bei der Vermittlung von Wohnungen oder Grundstücken. Der Makler- oder Mäklervertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 652 ff. BGB geregelt.
Hat der Makler eine Provision verlangt und erhalten, obwohl kein Anspruch bestand, kann Rückzahlung gefordert werden. Dabei ist zu beachten, dass der Rückzahlungsanspruch verjähren kann.
Häufig treten Probleme im Bereich der Wohnungssuche auf, wobei oftmals entweder der Käufer oder Verkäufer vom Makler eine Rückzahlung der Provision fordert. Auch bei sittenwidrig überhöhten Provisionen kann eine Rückzahlung geltend gemacht werden.
Arbeitet ein Arbeitnehmer auf Provisionsbasis oder erhält er zusätzlich zu einem Fixum Provisionen, so kann der Arbeitgeber eine bereits gezahlte Provision zurückfordern, wenn z.B. der Vertrag storniert wird. Der Arbeitgeber muss dann allerdings darlegen, dass er seine Nachbearbeitungspflicht erfüllt hat.
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