Minijob: Was Sie zur geringfügigen Beschäftigung wissen müssen

Wenn Sie zu den rund 6 Millionen Minijobbern in Deutschland gehören oder sich überlegen einer geringfügigen Tätigkeit nachzugehen, sollten Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten informieren, um nicht in eine der Minijob-Fallen zu tappen oder sich Ansprüche auf Leistungen entgehen zu lassen, die Ihnen auch als Minijobber zustehen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Minijob: Das Wichtigste im Überblick

Was ist ein Minijob?

Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, wobei geringfügig bedeutet, dass der monatliche Verdienst des Arbeitnehmers eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf oder aber das Arbeitsverhältnis von vornherein auf eine ganz bestimmte Zeit festgesetzt ist. Letzteres wird als kurzfristiger Minijob bezeichnet. Bei ersterem spricht man seit 2024 auch von einem 538-Euro-Job. Denn durch die Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2024 ist auch die Obergrenze des monatlichen Verdienstes von zuvor 520 Euro auf 538 Euro im Monat gestiegen. 

Der 538-Euro-Job

Hinter dem 538-Euro-Job verbirgt sich ein Arbeitsverhältnis mit sogenannter Entgeltgeringfügigkeit. Das bedeutet, dass das regelmäßige Monatseinkommen 538 Euro nicht überschreiten darf. „Regelmäßig“ heißt in diesem Fall, dass es auf den Monatsdurchschnitt ankommt und Sie als Minijobber im Jahr nicht mehr als (538 x 12 =) 6.456 Euro verdienen dürfen.


Hier ein Beispiel: Herr Müller verdient in seinem Minijob von Januar bis Juni 600 Euro pro Monat. In den kommenden sechs Monaten muss er deshalb weniger verdienen (durchschnittlich nur 475 Euro pro Monat), um aufs Jahr gerechnet unter den 6.456 Euro zu bleiben. Andernfalls gilt seine Tätigkeit nicht länger als Minijob und es tritt ab dem Überschreitungstag der Verdienstgrenze die normale Versicherungspflicht ein.


Die monatliche Grenze darf auch nicht durch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld überschritten werden. Eine Grenze der wöchentlichen Arbeitsstunden besteht zwar nicht, allerdings gilt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro brutto pro Stunde (Stand: 2024) auch für Sie als Minijobber, woraus sich eine maximale Arbeitszeit pro Monat errechnen lässt. 

Gut zu wissen: Freibetragsgrenze für BAföG

Für Studenten, die BAföG beziehen, gilt eine Freibetragsgrenze von 6.270 Euro jährlich. Sie dürfen also ein regelmäßiges Monatseinkommen von 522,50 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen, ohne dass Ihnen etwas vom BAföG abgezogen wird. Daran ändert sich 2024 trotz höherer Minijob-Obergrenze nichts.

Kurzfristige Minijobs

Ein kurzfristiger Minijob wird auch Kurzzeitbeschäftigung genannt. Als Minijobber dürfen Sie in diesem Fall innerhalb eines Kalenderjahres nicht länger als drei Monate oder aber 70 Arbeitstage beschäftigt sein. Eine Verdienstgrenze pro Monat wie beim 538-Euro-Job gilt hierbei in der Regel aber nicht.

Wird eine dieser Grenzen überschritten, zählt das Arbeitsverhältnis nicht mehr als Minijob und es gelten andere Pflichten und Ansprüche für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Weitere Informationen zu den Zeitgrenzen oder der Versteuerung des Einkommens finden Sie hier: Kurzfristige Beschäftigung

Wer darf einen Minijob annehmen?

Prinzipiell darf jeder einen Minijob annehmen. Besonders beliebt sind sie allerdings bei Schülern, Studenten, Hausfrauen und Rentnern. Gerade für diese Personengruppen gelten aber Besonderheiten, die dringend beachtet werden müssen.

Schüler müssen zwingend die im Jugendarbeitsschutzgesetz zulässigen Arbeitszeiten einhalten. Diese richten sich nach dem jeweiligen Alter des Jugendlichen. Für Studenten gilt eine Höchststundenanzahl von 20 Stunden pro Woche.

Arbeitslose dürfen pro Woche nicht mehr als 15 Stunden arbeiten, damit die Arbeitslosigkeit nicht als beendet gilt. Davon abgesehen dürfen sie bis zur zulässigen Anrechnungsgrenze hinzuverdienen.

Rentner sind im Rahmen ihrer Hinzuverdienstgrenzen eingeschränkt und müssen in jedem Fall ihren Rentenversicherer informieren, wenn sie einen Minijob annehmen.

Darf ich zwei oder mehr Minijobs gleichzeitig haben?

Sie dürfen auch mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, die aber zu einer normalen Beschäftigung zusammengezählt werden, wenn Ihr Einkommen daraus 538 Euro im Monat übersteigt. Das heißt: Sie können auch drei Minijobs gleichzeitig ausüben, dürfen aber nicht in jedem dieser Jobs 538 Euro pro Monat verdienen. Stattdessen gilt, dass Ihr Gesamteinkommen aus allen drei Jobs die 538 Euro pro Monat nicht überschreiten darf.

Minijobs aus Entgelt- und solche aus Zeitgeringfügigkeit werden nicht zusammengerechnet. Wenn Sie einer oder mehreren nicht geringfügigen, also versicherungspflichtigen Beschäftigungen und maximal einer geringfügigen Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachgehen, werden diese ebenfalls nicht zusammengerechnet.

Darf ich einen Minijob neben meiner Hauptbeschäftigung ausüben?

Grundsätzlich dürfen Sie neben Ihrer Vollzeittätigkeit auch einen Minijob ausüben, um sich Geld dazuzuverdienen. Wichtig ist, dass diese Nebentätigkeit nicht in Konkurrenz zu Ihrer Hauptbeschäftigung steht oder Ihre Leistungsfähigkeit in dieser einschränkt. Dann nämlich könnte Ihr Hauptarbeitgeber durchaus darauf pochen, dass Sie den Minijob aufgeben.

Darüber hinaus dürfen Sie die im Arbeitsgesetz festgesetzte maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche (maximal acht Stunden pro Tag an maximal sechs Tagen in der Woche) nicht überschreiten. In seltenen Fällen kann vorübergehend eine maximale Arbeitszeit von 60 Stunden pro Woche (maximal zehn Stunden pro Tag an maximal sechs Tagen) zulässig sein.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich einen Minijob neben meiner Hauptbeschäftigung ausübe?

In den meisten Arbeitsverträgen gibt es eine Klausel zur Meldepflicht eines Nebenerwerbs. In diesen Fällen sind Sie als Arbeitnehmer verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über den Minijob, den Sie neben Ihrer Haupttätigkeit ausüben möchten, zu unterrichten. Solange der Minijob nicht in Konkurrenz zu Ihrer Haupttätigkeit steht oder Ihre Leistungsfähigkeit mindert, darf der Arbeitgeber Ihnen den Nebenerwerb allerdings nicht verbieten. Kommt eine solche Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag nicht vor, müssen Sie Ihren Minijob auch nicht bei Ihrem Arbeitgeber melden.

Eine Ausnahme davon besteht im Staatsdienst: Wenn Sie Angestellter im öffentlichen Dienst sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber in jedem Fall über eine Nebenbeschäftigung informieren.

Gut zu wissen: Minijob-Zentrale

Die Minijob-Zentrale ist eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung-Knappschaft-Bahn-See. Sie ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen. Es muss also jeder Minijobber, egal ob gewerblich oder im Privathaushalt angestellt, bei ihr angemeldet werden. Sämtliche Abgaben, die für den Minijobber anfallen, sind an die Minijob-Zentrale zu zahlen.

Welche Rechte und Pflichten habe ich im Minijob?

Rechte

Als Minijobber haben Sie dieselben Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet, Sie haben einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf bezahlten Urlaub im Minijob und auf Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall. Weitere Informationen zum Urlaubsanspruch bei Minijobs finden Sie hier: Urlaubsanspruch bei Minijobs


Frage aus unserer Online-Rechtsberatung: Minijob - kein Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit?


Darüber hinaus gelten für Sie derselbe Kündigungsschutz und dieselben Kündigungsfristen wie für Vollzeitbeschäftigte. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und gerechtfertigt sein, damit sie rechtswirksam ist. Die Kündigungsfrist beträgt für Sie als Minijobber vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats. Bestand das Arbeitsverhältnis länger als zwei Jahre, gelten für den Arbeitgeber andere Kündigungsfristen. So gilt nach fünf Jahren zum Beispiel eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.

Pflichten

Pflichten Arbeitnehmer

Minijobs sind sozialversicherungsfrei und außerdem für Sie als Arbeitnehmer nicht kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass für Sie als Minijobber keine Kosten für diese Versicherungen anfallen. Seit Januar 2013 besteht allerdings auch für Minijobber eine Rentenversicherungspflicht, von der Sie sich aber durch einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen können. Stellen Sie diesen Antrag nicht, müssen Sie einen Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 3,6 Prozent zahlen. Dieser wird direkt von Ihrem Lohn abgezogen.

Vorteile der Zuzahlung zum Rentenbeitrag: Wenn Sie die 3,6 Prozent Zuzahlung zur Rentenversicherung leisten, erwerben Sie dieselben Ansprüche auf Leistungen der Rentenversicherung wie ein ganz normaler Beitragszahler. Darüber hinaus werden die Zeiten der aufgestockten Rentenzahlung auf die Wartezeiten in der Rentenversicherung angerechnet. Unter der Wartezeit versteht man die Zeit, die der Versicherte in bestimmten Umfang in der Rentenversicherung versichert war. Man nennt sie auch Mindestversicherungszeit. Wenn Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, die für die Regelaltersrente nötig ist, in Ihrem normalen Erwerbsleben noch nicht erreicht haben, können Sie diese im Rahmen eines rentenversicherungspflichtigen Minijobs erreichen.

Das Einzige, was nicht für die Zuzahlung zur Rentenversicherung spricht, sind die geringen Anwartschaften, die sich infolge des geringen Lohns eines Minijobs ergeben.

 

Pflichten Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss Sie als Minijobber in jedem Fall gesetzlich unfallversichern. Darüber hinaus fallen für ihn bei 538-Euro-Jobs trotz Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung einige Kosten an. Es handelt sich hierbei um Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung (13 Prozent), Rentenversicherung (15 Prozent) sowie Lohnsteuer (2 Prozent), die nach Anmeldung des Minijobbers an die Minijob-Zentrale gezahlt werden müssen. Insgesamt betragen die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber also 30 Prozent.

Bei kurzfristigen Minijobs fallen für den Arbeitgeber neben dem Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung nur wenige Kosten an. Er muss keine Pauschalabgaben zur Renten-und Krankenversicherung zahlen, sondern lediglich die Lohnsteuer abführen. Diese kann aber pauschalisiert werden und beläuft sich auf höchstens 25 Prozent.

Seit dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber darüber hinaus bei der Meldung zur Sozialversicherung die Krankenversicherung von Mini-Jobbern angeben. Mögliche Nachweise sind die Bescheinigung der Krankenkasse oder eine Kopie der Versichertenkarte. Zusätzlich müssen Arbeitgeber die Steuer-Identifikationsnummer des Angestellten im elektronischen Meldeverfahren an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See übermitteln.

Gut zu wissen: Gleicher Stundenlohn - ob Teilzeit oder Vollzeit

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil (Az. 5 AZR 108/22) vom 18.01.2023 in oberster Instanz noch einmal bestätigt: Bei identischer Tätigkeit und gleicher Qualifikation haben Teilzeitbeschäftigte und Minijobber Anspruch auf den gleichen Stundenlohn wie Vollzeitkräfte.

Das gilt auch, wenn Arbeitgeber einen höheren Organisationsaufwand mit der Stundeneinteilung der Teilzeitkräfte haben. Ein Rettungsassistent hatte geklagt, weil er pro Stunde 12 statt 17 Euro verdiente.

Brauche ich beim Minijob einen Arbeitsvertrag?

Auch wenn es vielen Minijobbern und Arbeitgebern nicht bewusst ist, braucht man auch beim Minijob einen Arbeitsvertrag. Dieser kann auch mündlich zustande kommen. Nach dem in Deutschland geltenden Nachweisgesetz müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen allerdings spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber schriftlich festgehalten und Ihnen als Minijobber unterschrieben ausgehändigt werden.

In diesem schriftlichen Nachweis müssen folgende Punkte zwingend dargelegt werden:

  • Name und Anschrift der Vertragspartner
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer der Probezeit
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Vereinbarte Arbeitszeit
  • Informationen zur Vergütung
  • Informationen zu Sonderzuwendungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • Dauer des Erholungsurlaubs
  • Regelungen im Krankheitsfall
  • Informationen zur Kündigung

Aufgrund der Reform des Nachweisgesetzes müssen seit 01.08.2022 noch weitere Arbeitsbedingungen im Nachweis enthalten sein, beispielsweise die Vergütung von Überstunden oder ein konkretes Enddatum bei befristeten Verträgen.

Kostenloses Muster "Arbeitsvertrag für geringfügige Beschäftigung" zum Download

Was ist anders beim Minijob in Privathaushalten?

Ein Minijobber kann nicht nur gewerblich, sondern auch in Privathaushalten angestellt sein. Das ist allerdings nicht möglich, wenn der Minijobber ein enger Familienangehöriger des Arbeitgebers ist. Für den Arbeitgeber in einem Privathaushalt gelten andere, sehr viel niedrigere Pauschalabgaben für die Lohnsteuer als im gewerblichen Bereich. Die Lohnnebenkosten betragen hierbei höchstens 15 Prozent. Über den Haushaltsscheck können Sie Ihre Haushaltshilfe einfach und schnell bei der Minijob-Zentrale anmelden und darüber hinaus noch steuerliche Vorteile geltend machen. Mehr über den Haushaltsscheck erfahren Sie hier: Haushaltsscheck-So melden Sie Ihre Haushaltshilfe an


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