Bonuszahlung: Alles zu Anspruch und Steuer

Bonuszahlungen sollen Mitarbeiter motivieren und gute Arbeit belohnen. Diese Einmalzahlung ist zumeist ein variabler Anteil des monatlichen Gehalts. Doch lauern bei Bonuszahlungen immer wieder Stolperfallen, die Sie mit dem richtigen Know-how aber gut umgehen können. Lesen Sie hier, wann Sie einen Anspruch auf Bonuszahlung haben und wann Sie Ihre Bonuszahlung versteuern müssen – oder auch nicht.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Das Wichtigste zur Bonuszahlung

Wann habe ich einen Anspruch auf Bonuszahlung?

Einen rein rechtlichen Anspruch auf eine Bonuszahlung haben Sie leider nicht. Es gibt allerdings drei Voraussetzungen, unter denen Sie eine Bonuszahlung beanspruchen können.

1. Sehen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach!

Oft genügt ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag, um zu sehen, woran Sie sind. Das gilt auch für Bonuszahlungen. Sind in Ihrem Arbeitsvertrag Bonuszahlungen erwähnt, können Sie sich darauf berufen.

2. Gibt es eine betriebliche Übung?

Ist es in Ihrem Betrieb bereits zur Gewohnheit geworden, dass Sie regelmäßig eine Bonuszahlung erhalten, können Sie sich nach drei Jahren darauf berufen. Häufig umgehen Arbeitgeber diesen Anspruch aber, indem Sie Privilegien wie eine Bonuszahlung ausschließlich unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit gewähren.

Häufig versuchen Arbeitgeber sich selbst mit einer Klausel zum sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - die auch im Arbeitsrecht Anwendung finden - ein Hintertürchen offen zu halten. Dadurch könnten Sie eine Bonuszahlung, die sie sonst gewährt haben, theoretisch in Zukunft verweigern.

Gut zu wissen: Das Bundesarbeitsgericht erklärte aber jene Klausel aber 2007 für unzulässig (Az. 10 AZR 825/06). Dieser pauschale Freiwilligkeitsvorbehalt widerspreche nämlich der Zusage auf Teilnahme am Bonussystem und sei daher unverständlich sei und genüge dem Transparenzgebot daher nicht genüge.

3. Ist der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt?

Erhalten Ihre Kollegen in derselben Position für dieselben Aufgaben eine Bonuszahlung, Sie selbst jedoch nicht? Dann könnte hier ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (AGG) vorliegen. Hier kann Ihnen ein Anwalt helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Kontrollieren Sie also genau, ob Sie eventuell Bonuszahlungen erhalten müssten, von denen Sie noch gar nichts wissen. Schließlich wäre es ärgerlich, sollte Ihnen Geld durch die Finger rinnen, das Ihnen eigentlich zusteht.

Häufig ist Arbeitnehmern gar nicht bewusst, dass sie auf Bonuszahlungen verzichten, die ihnen eigentlich zustehen würden. Damit verzichten sie auf bares Geld. Lassen Sie es nicht soweit kommen! Die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG beraten Sie gerne am Telefon und helfen Ihnen das zu bekommen, was Ihnen zusteht. Unter der Telefonnummer 0900-1 875 002 914* kommen Sie zu Ihrem Recht!

Wie werden Bonuszahlungen versteuert?

Wer eine Bonuszahlung erhält, der freut sich erst einmal über das Geld. Oft ist die Enttäuschung groß, wenn am Monatsende von der Bruttozahlung netto aber nicht mehr viel übrig bleibt. Das hat folgenden Grund: Bonuszahlungen erhöhen das Gesamtbruttogehalt und damit auch die Berechnungsgrundlage für die Steuern und Sozialabgaben.

Rechtlicher Hintergrund: Erhält ein Arbeitnehmer eine Bonuszahlung, so liegen steuerlich gesehen Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit vor. Diese Zahlungen unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Jedoch wird bei der Ermittlung der einzubehaltenden und abzuführenden Lohnsteuer diese Zahlung nicht als laufender sondern als sonstiger Bezug von Arbeitslohn behandelt.

Erklärung: Der Steuersatz steigt in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen oder Vermögen - Progression genannt. Die sonst wegen eben dieser Progression einbehaltene Lohnsteuer wäre viel zu hoch. Sie als steuerpflichtiger Arbeitnehmer müssten entgegen der gesetzlichen Grundkonzeption in solchen Fällen immer eine Steuererklärung einreichen, um die zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückerstattet zu bekommen.

Dementsprechend wird die Bonuszahlung eben nicht - wie bei laufenden Bezügen üblich - auf einen Jahresarbeitslohn hochgerechnet, sondern so behandelt, als wäre sie gleichmäßig während des gesamten Jahres zugeflossen. Dadurch wird der anzuwendende Steuersatz, der natürlich auf die gesamte Bonuszahlung anzuwenden ist, angemessen ermittelt. Auch Arbeitgeber sind nur Menschen. Daher kann es häufig zu Fehlern in der Abrechnung kommen, die Sie am Ende bares Geld kosten. Unter der Telefonnummer 0900-1 875 002 914* helfen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte passend zu Ihrer Situation weiter. Egal welches Problem Sie bei Ihren Bonuszahlungen haben.

Gibt es auch steuerfreie Bonuszahlungen?

Eine generelle Begünstigung oder gar einen Freibetrag gibt es im Einkommensteuerrecht nicht mehr. Es gibt aber auch Möglichkeiten, steuerfreie Boni zu erhalten. Dies ist dann allerdings nicht in Form von einer Auszahlung möglich – wohl aber durch Dienstleistungen, Waren oder Rabatte, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten können. Dieser Rabattfreibetrag darf jährlich maximal 1.080 Euro betragen, ohne dass Sie diesen versteuern müssen. Auch Waren oder Naturalien wie Benzin- oder Warengutscheine sind möglich. Diese steuerfreien Sachzuwendungen dürfen aber einen Wert von 50 Euro pro Monat (Stand: 2022) nicht überschreiten.


Rechtsberatung für Arbeitsrecht

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

  • Beratung speziell für Arbeitsrecht
  • Erfahrene Anwälte beraten Sie
  • 1,99€/Min aus dem deutschen Festnetz

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der DAHAG Rechtsservices AG:

  • Krisensicherer Honorarumsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice