interne Ausschreibung - Infos und Rechtsberatung
Unter einer internen Ausschreibung ist die allgemeine Aufforderung an alle Arbeitnehmer eines Betriebs oder an eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern innerhalb eines Betriebs zu verstehen, sich für einen bestimmten Arbeitsplatz betriebsintern zu bewerben.
Durch die interne Ausschreibung sollen die im Betrieb bereits vorhandenen Möglichkeiten eines Personaleinsatzes genutzt werden. Die Möglichkeit eines hierarchischen Aufstiegs der Arbeitnehmer soll gefördert werden. Gemäß § 93 BetrVG kann der Betriebsrat die interne Ausschreibung von Stellen verlangen. Es dürfen dann in der internen Ausschreibung keine höheren Anforderungen an die Bewerber gestellt werden als in einer externen Ausschreibung.
Bei Fragen zu internen Ausschreibungen können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben.