dienstliche Beurteilung - Infos und Rechtsberatung
Unter "dienstlicher Beurteilung" versteht man die Einschätzung der Leistungen eines Beamten.
Eine solche Beurteilung erfolgt in der Regel in bestimmten Abständen (spätestens alle drei Jahre) oder aber aus besonderem Anlass. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich bei den Landesbeamten in einzelnen Landesgesetzen, bei den Bundesbeamten in der Bundeslaufbahnverordnung. Zudem wurden einzelne Richtlinien erlassen, so zum Beispiel für die Beurteilung von Lehrern. Beurteilt werden Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen, die unter anderem im Rahmen einer Versetzung oder Beförderung zu berücksichtigen sind. Der Beamte erhält die Möglichkeit, sich zu der Beurteilung zu äußern. Beurteilung und Äußerung werden in die Personalakte aufgenommen. In die Personalakte kann der Beamte auf dessen Wunsch jederzeit Einsicht nehmen. Entsprechen die dienstlichen Beurteilungen nicht der Wahrheit, so hat der Beamte einen Anspruch auf Entfernung der Beurteilung aus der Personalakte und auf Neubeurteilung.
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