Ausschreibung - Infos und Rechtsberatung
Ausschreibung ist ein Begriff aus dem öffentlichen Bau- und Vergaberecht.
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, von ihnen in Auftrag gegebene Leistungen auszuschreiben und ein transparentes, faires Vergabeverfahren durchzuführen, das strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegt. Detailregelungen hierzu finden sich im Vergaberecht, das dem öffentlichen Recht zugehört.
Im Arbeitsrecht gibt es den Begriff Ausschreibung im Zusammenhang mit der Besetzung offener Stellen. Bei der Ausschreibung solcher Stellen ist vom Arbeitgeber u. a. § 611b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu beachten. Hiernach ist jede Ausschreibung zwingend geschlechtsneutral zu formulieren, es sei denn, dass ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die Tätigkeit ist. Nach § 81 Abs. 2 SGB IX ist die Ausschreibung darüber hinaus auch schwerbehindertenneutral abzufassen.
Nach § 6 Frauenfördergesetz sind Ausschreibungen im Bereich der Bundesverwaltung so zu formulieren, dass sich auch Frauen besonders angesprochen fühlen sich hierauf zu bewerben. Nach § 93 Betriebsverfassungsgesetz ist zu beachten, dass der Betriebsrat verlangen kann, dass vor einer öffentlichen Stellenausschreibung eine interne Stellenausschreibung zu erfolgen hat. Schließlich ist nach § 7 Abs. 1 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) ist grundsätzlich jeder Arbeitsplatz auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, es sei denn die Stelle eignet sich hierfür nicht.
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