Arbeitsplatz: Rechtliche Regelungen und Schutzvorkehrungen

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Der Begriff Arbeitsplatz steht im Zusammenhang mit vielen rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen.

Ein Arbeitsplatz wird umschrieben mit den Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer zu erbringen hat, der organisatorischen Einbindung in den Betriebsablauf und den äußeren Umständen (z. B. Ort der Betriebsstätte usw.), unter denen der Dienst geleistet wird. Arbeitsplätze sind Bereiche von Arbeitsstätten, in denen sich Beschäftigte bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit regelmäßig über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig aufhalten müssen (§ 2 Abs. 3 ArbStättVO). Unter Arbeitsräumen versteht die Verordnung die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. (§ 2 Abs. 3 ArbStättV).

Arbeitsplätze müssen außerdem besonders abgesichert sein. Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten oder des Herabfallens von Gegenständen bestehen oder die an Gefahrenbereiche grenzen, müssen mit Einrichtungen versehen werden, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden oder in Gefahrenbereiche gelangen.

Außerdem müssen Arbeitsstätten vor Entstehungsbränden geschützt werden und so zum Beispiel mit geeigneten Feuerlöschern versehen sein. 

Gut zu wissen: Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Hitzefrei?

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