Abmahnung formulieren - Infos und Rechtsberatung
Die korrekte Abfassung einer arbeitsrechtlichen Abmahnung gegenüber einem Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber juristisch sehr komplex.
Die Abmahnung stellt den "erhobenen Zeigefinger" des Arbeitgebers dar. Damit bringt er gegenüber seinem Mitarbeiter zum Ausdruck, dass er ein konkretes Fehlverhalten missbilligt und droht ihm für den Fall, dass sich sein Verhalten zukünftig nicht ändert, Rechtsfolgen an. Die Abmahnung unterliegt keiner bestimmten Form, kann also auch mündlich ausgesprochen werden. Dass es hierbei zu erheblichen Beweisproblemen kommen kann, liegt auf der Hand. Da die Abmahnung eine Hinweis- und Warnfunktion hat, ist auf ihre Formulierung allergrößten Wert zu legen. In zahlreichen Fällen erweist sich die Abmahnung und die sich darauf stützende Kündigung als unwirksam. Bei der Formulierung einer Abmahnung ist daher immer zu empfehlen, einen im Arbeitsrecht interessierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Ein Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline kann meist in wenigen Minuten am Telefon individuelle Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben. Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen oder Schriftwechsel bereit.