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Gibt es ein Recht auf kostenlose Toilettennutzung?

Egal ob beim Einkauf, während eines ausgiebigen Spaziergangs oder bei einer längeren Autofahrt - wenn die Blase plotzlich drückt, sind die meisten Menschen froh, wenn eine ordentlich gepflegte, offentliche Toilette in Reichweite ist.

Egal ob beim Einkauf, während eines ausgiebigen Spaziergangs oder bei einer längeren Autofahrt – wenn die Blase plötzlich drückt, sind die meisten Menschen froh, wenn eine ordentlich gepflegte, öffentliche Toilette in Reichweite ist. Doch müssen die Klo-Häuschen eigentlich kostenlos sein? Zwei Gerichte beschäftigten sich nun unabhängig voneinander mit dieser Frage.

 

Ist die kostenlose Toilettennutzung ein Grundrecht?

 

Fall 1: Sanifair?

Fast jeder kennt es: Man ist auf der Autobahn unterwegs und fährt an einer Raststätte kurz ab, weil die Natur ruft. Bevor man sich allerdings Erleichterung verschaffen kann, muss man das unliebsame Sanifair-Drehkreuz passieren. Für die 70 Cent Klo-Gebühr gibt es einen 50-Cent-Warengutschein zurück. Eigentlich ein ganz guter Deal – vor allem für Sanifair: Immerhin lösen rund 20 Prozent der Toiletten-Nutzer ihre Wertbons laut Angaben des Unternehmens nicht ein.

Ein Kabarettist hielt die Sanifair-Konditionen für alles andere als fair und zog kurzerhand vor Gericht. Er forderte das Land Rheinland-Pfalz auf, das Entgelt für die Nutzung der Sanifair-Toiletten an Raststätten abzuschaffen. Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg: Der Kläger habe kein Recht auf die kostenlose Toilettennutzung. Auch eine vermeintliche Monopolstellung von Sanifair schloss das Gericht aus: Immerhin habe der Kläger ja die Möglichkeit, eine der 43 nicht bewirtschafteten Rastanlagen mit kostenlosen öffentlichen Toiletten zu nutzen.

Fall 2: Kostenlose Toiletten braucht die Stadt!

Im zweiten Fall wollte ein unter krankhaftem Harndrang leidender Mann gegen die Stadt Essen vor Gericht ziehen. Er forderte, dass die Stadt auf allen öffentlichen Plätzen die kostenfreie Nutzung von Toiletten ermöglichen müsse. Weil er bereits ahnte, dass sich ein derartiger Prozess wohl etwas länger hinziehen könnte, verlangte er übergangsweise in einem Eilverfahren die Aufstellung von Dixi-Klos.

Das Vorhaben scheiterte bereits daran, dass dem Kläger die Prozesskostenhilfe aufgrund zu geringer Erfolgsaussichten nicht genehmigt wurde. Es gebe immerhin keine Rechtsvorschrift, auf deren Grundlage die Stadt kostenlose öffentliche Toiletten aufstellen müsse. Auch in den Grundrechten sehen die Richter des Oberverwaltungsgerichts keinen Anspruch auf die unentgeltliche Toilettennutzung verankert.

Bildquelle: jarmoluk / Pixabay

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