Aktuelles aus Recht und Justiz

Das Zivilverfahrensrecht

Das Zivilverfahrensrecht

Für die Klärung von streitigen Fragestellungen im Zivilrecht gibt es die Möglichkeit Klage bei einem Zivilgericht anhängig zu machen oder, wie es manche Verträge vorsehen, gerade für juristische Personen (GmbH, UG, AG, usw.) ein Schiedsverfahren anzustrengen. Die Unterschiede der Verfahren sollten im Einzelfall berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden.

Der ordentliche Gerichtsweg an die Zivilgerichte bietet den Vorteil eines vorgegebenen, stark strukturierten und bewährten Verfahrensablaufs. Die umfassenden prozessualen Vorschriften machen das Verfahren vorhersehbar. Das Verfahren gewährleistet damit Rechtssicherheit und ist vor Behinderungen durch eine der Parteien weitgehend geschützt. Den ordentlichen Gerichten stehen als Träger staatlicher Gewalt hoheitliche Rechte und Befugnisse zu. So kann das staatliche Gericht Zwangsmaßnahmen anordnen, um beispielsweise nicht freiwillig erscheinende Zeugen oder Sachverständige vorzuladen. Weiterhin kann das ordentliche Gericht im Gegensatz zum Schiedsgericht Eide oder eidesstattliche Versicherungen abnehmen (vgl. Zöller/Geimer ZPO § 1050 Rn. 1).

Da einem Schiedsgericht diese hoheitlichen Befugnisse nicht zustehen, muss es sich hinsichtlich der eventuellen Durchsetzung solcher Maßnahmen an ein ordentliches Gericht wenden (vgl. § 1050 ZPO). Das gilt nach den meisten nationalen Schiedsverfahrensrechten, insbesondere nach solchen, die auf dem UNCITRAL-Modellgesetz beruhen. Ferner gewährleistet das Grundgesetz die richterliche Unabhängigkeit und Neutralität. Im Verfahren vor den staatlichen Gerichten können Rechtsmittel eingelegt werden, nämlich Berufung und Revision. Die Vorteile des Schiedsverfahrens liegen in der Gestaltungsfreiheit der Parteien. Ferner haben, im Gegensatz zu den ordentlichen Gerichten, die Parteien die Möglichkeit, Schiedsrichter mit besonderer Fachkunde zu benennen.

Ein wesentlicher Vorteil liegt aber in der Kürze der Verfahrensdauer und in der Nichtöffentlichkeit und Vertraulichkeit des Verfahrens. Die Kosten, gerade im Hinblick auf die Instanzenzüge, können auch eine wesentliche Entscheidungsrolle spielen. Auch der Schiedsspruch ist vollstreckbar und die Schiedsrichter sind ebenfalls in der Entscheidung unabhängig. Das Verfahren ist nicht vorhersehbar, denn die Schiedsordnungen geben da eine große gestalterische Freiheit, was sich auch in der flexiblen Beweisaufnahme niederschlägt. Beide Verfahren bieten Vorteile.

Es ist für sich selbst zu entscheiden, welches Verfahren grundsätzlich als geeignet für den Fall erscheint. Zudem gibt es noch die Mediation. Diese Art der Streitbeilegung ist aber als Instrument eher für eine außergerichtliche Streitbeilegung geeignet.

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