Aktuelles aus Recht und Justiz

Gesetzeserweiterung soll Gaffer abschrecken

Wer gafft und einen Rettungseinsatz behindert, wird in Zukunft härter bestraft.

Wer gafft und einen Rettungseinsatz behindert, wird in Zukunft härter bestraft.

Immer wieder kann beobachtet werden, wie Schaulustige an einer Unfallstelle ihr Tempo drosseln, um das Ausmaß genauer zu betrachten. Dabei behindern die „Gaffer“ Zugangswege zu Verletzten, was dann sogar Leben kosten kann. Denn besonders nach schweren Unfällen zählt jede Sekunde, um die Verletzten zu versorgen.

Die neuen Gesetze gegen „Gaffer“ sollen diese nun abschrecken, damit Rettungskräfte in Zukunft ungehindert arbeiten können. Außerdem möchte die Länderkammer mit der Gesetzeserweiterung die Persönlichkeitsrechte von tödlich verunglückten Opfern stärken.

Bestrafung der Herstellung oder Übertragung von unbefugten Bildaufnahmen:

Oft haben Polizei, Feuerwehr und Rettungshelfer Probleme mit Gaffern – sensationsgeile Zivilisten, die unbedingt einen Blick auf die Unfallstelle erhaschen möchten und sogar Fotos und Video von Unfallopfern machen. Die Aufnahmen werden dann über soziale Medien weiterverbreitet und sogar an die Boulevardmedien weiterverkauft. Daher hat die Länderkammer einen Gesetzesentwurf bei der Bundesregierung eingereicht. Der Antrag und das darauffolgende Gesetz wollen unter anderem das Persönlichkeitsrecht von verstorbenen Unfallopfern erweitern. Somit wären Aufnahmen von verunglückten Toten verboten. Bisher können Schaulustige nur dann belangt werden, wenn es sich bei den Aufnahmen der Unfallopfer um lebende Personen handelte. Wer in flagranti erwischt wird - ganz egal ob das Opfer noch lebt oder schon gestorben ist - dem dürfen Polizisten sogar das Smartphone abnehmen.

Sanktionen schon bei bloßer Behinderung von Rettungskräften:

Außerdem regelt das neue Gesetz auch den Schutz von Hilfskräften. Bisher konnten Störenfriede nämlich nur dann bestraft werden, wenn sie die Rettungsarbeiten durch Gewalt oder Androhung bzw. Angriff auf Hilfeleistende behindert haben. Die Regelungslücke soll nun durch den § 115 StGB-E geschlossen werden. Der Vorschlag: Jeder, der z. B. einen Notarzt, Feuerwehrmann oder anderen Helfer behindert, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Bildquelle: Heiko Barth/Fotolia.com

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