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Worauf enthusiastische Mieter achten müssen

Die Gruppenphase ist vorbei und die deutsche Mannschaft hat auch ihr Achtelfinale gegen die Slowakei souverän gewonnen.

Die Gruppenphase ist vorbei und die deutsche Mannschaft hat auch ihr Achtelfinale gegen die Slowakei souverän gewonnen. Für viele Fans der Nationalmannschaft ein Grund zu feiern. Ob nun im Autokorso oder daheim in den eigenen vier Wänden. Doch wie weit darf die EM-Euphorie für Mieter gehen? Sind Flaggen an Fassade und Jubelstimmung nach Abpfiff überhaupt erlaubt? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Die EM auf dem eigenen Sofa

Flagge zeigen

Prinzipiell sind Fahnen und Beleuchtungen an den Hauswänden, wie man sie während eines solchen Turniers häufig sieht, erstmal kein Problem. Fans müssen aber darauf achten, niemanden damit zu stören. Wenn die Flagge also bis vor Nachbars Fenster hängt oder die Beleuchtung nach 22 Uhr noch blinkt und andere gar vom Schlafen abhält, droht Ärger mit dem Vermieter. Das gilt auch, wenn Mieter die Fassade beschädigen. Denn für solche Schäden und mögliche Folgeschäden haften Mieter dann alleine. Selbstverständlich ist auch darauf zu achten, dass alles sicher und fest angebracht ist. Denn auch wenn die Dekoration Gefahr läuft, abzustürzen oder gar andere zu verletzen, darf der Vermieter die Dekorationen verbieten.

Doch auch wenn es keine höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt: Der Vermieter muss jeden Mieter gleich behandeln. Er darf also nicht einem Mieter Flaggen erlauben und einem anderen nicht, wenn beide sich an die Regeln halten.

Daheim feiern

Auch wenn die eigene Mannschaft gerade gewonnen hat und sich jubelnd in den Armen liegt, herrscht in Deutschland ab 22:00 Uhr Nachtruhe. Ärgerlich, da bei der EM in Frankreich viele Spiele überhaupt erst um 21 Uhr beginnen. Dennoch gilt: Geräusche über 50 Dezibel sind dann nicht mehr erlaubt – das entspricht etwa einer normalen Unterhaltung. Auch Fernseher und Jubel sind dann auf Zimmerlautstärke zu reduzieren und das am besten bei geschlossenem Fenster. Bis 22 Uhr darf aber gejubelt und gefeiert werden – allerdings gilt auch dann auch hier Rücksichtnahme.

Grillparty

Wer zur Miete wohnt, der muss beim Thema Grillen einen Blick in seinen Mietvertrag oder die Hausordnung werfen. Das gilt auch während der Euro 2016. Vor allem auf Balkonen sind Holzkohlegrills tabu. Der Vermieter kann weiterhin aber auch Elektrogrills auf dem Balkon untersagen. Daran ändert auch ein Fußballturnier nichts. Um unnötigen Ärger mit Nachbarn oder Vermietern zu vermeiden, sollten sich Mieter daran unbedingt halten.

gpointstudio/thinkstockphotos.de

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