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Fußballfan im Arbeitsalltag

Fußball im Büro

Fußball im Büro

Vor allem während den Spielen der deutschen Nationalmannschaft verzeichnen die TV-Sender Rekordeinschaltquoten. Allein beim Vorrundenspiel gegen Polen saßen über 27 Millionen Zuschauer daheim vor den Bildschirmen. Das Interesse der Öffentlichkeit ist also groß. Doch was, wenn Spiele während der Arbeitszeit stattfinden? Die Deutsche Anwaltshotline klärt die wichtigsten Fragen – was ist erlaubt und wo droht Fans die rote Karte?

TV, Live-Ticker und Co.

Wer nicht darauf verzichten möchte, die EM-Spiele live im TV zu verfolgen, der kann in der Arbeit Probleme bekommen. Denn während der Arbeitszeit müssen die Mitarbeiter ihre Arbeitskraft einzig dem Arbeitgeber und seinen Interessen zur Verfügung stellen. Das Privatvergnügen, währenddessen Fußball zu schauen, zählt nicht zu den Rechten eines Angestellten. Der Chef muss also ausdrücklich erlauben, dass während der Arbeitszeit der Fernseher oder das Radio läuft.

Auch wer seine Arbeitszeit damit verbringt, privat im Internet zu surfen, der handelt wider den Interessen seines Arbeitgebers. Denn wenn nicht ausdrücklich erlaubt ist, während der Arbeit privat zu surfen, riskieren Arbeitnehmer eine Abmahnung. Der Live-Ticker am PC hat mit dem betrieblichen Interesse nichts zu tun und ist daher grundsätzlich erstmal verboten.

Alkohol im Büro

Alkohol ist auch während der Europameisterschaft am Arbeitsplatz nicht erlaubt – es sei denn natürlich der Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung  erlauben das ausdrücklich. Es gibt also keine Ausnahmen während des Turniers, auch dann nicht wenn der Arbeitgeber erlaubt hat, die Spiele tatsächlich live zu verfolgen. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Abmahnung. Der Betriebsrat darf beim Erlass eines Alkoholverbots übrigens mitbestimmen.

Katerstimmung nach der Siegesfeier

Prinzipiell gilt: Wer arbeitsunfähig ist, der darf sich auch krankmelden. Auch dann, wenn der Kater wegen der Siegesfeier am Vorabend dafür verantwortlich ist. Laut Gesetz muss der Arbeitnehmer ab dem vierten Tag, den er krankheitsbedingt zuhause verbringt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – also ein Attest – vom Arzt vorlegen. Der Arbeitgeber darf eine solche Bescheinigung allerdings schon ab dem ersten Tag verlangen. Wer verkatert ins Büro kommt, der kann von seinem Vorgesetzten auch wieder nach Hause geschickt werden, wenn er wegen seines Restalkohols nicht arbeitsfähig ist. Diesen Tag darf der Arbeitgeber dann vom Lohn abziehen.

Urlaub wegen Deutschland-Spielen

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter berücksichtigen. Außer es sprechen betriebliche Interessen dagegen – etwa wenn alle anderen auch Urlaub nehmen. Ein Anspruch auf Bevorzugung wegen der Europameisterschaft besteht dabei aber nicht.

Früher Feierabend machen

Selbstverständlich dürfen Mitarbeiter wegen eines Fußballspieles nicht einfach den Arbeitsplatz verlassen, um pünktlich zum Anpfiff auf dem Sofa zu sitzen. Allerdings empfiehlt sich hier ein Gespräch mit dem Arbeitgeber. Wenn der Arbeitsalltag es erlaubt, können so z. B. durchaus Überstunden abgebaut werden.

Dresscode

Natürlich steht es jedem Menschen erst einmal frei, sich zu kleiden, wie er möchte. Auch ein Fußballtrikot ist im Alltag dabei erlaubt. Allerdings gibt es hier Ausnahmen: Wer sonst auch im Anzug in die Arbeit geht, sollte nicht unbedingt auf ein Fußballtrikot umschwenken. Ähnliches gilt für Angestellte, die häufig und viel mit Kunden Kontakt haben. Das darf der Arbeitgeber darf also Kleidung, die der betrieblichen Kleidungsvorschrift widerspricht, verbieten.

Kurz zusammengefast bedeutet das also:

Auch während der Europameisterschaft gilt der normale Geschäftsbetrieb. Es obliegt einzig und allein dem Vorgesetzten oder dem Dienstherren, ob er Ausnahmen im Arbeitsalltag gelten lässt. Ansonsten hat ein Arbeitnehmer keine besonderen Rechte während dieser Zeit.

gpoinstudio/istockphoto.com

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