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Händler muss PKW wegen manipulierter Abgaswerte zurücknehmen

Das Landgericht München I hat unter dem Aktenzeichen 23 O 23033/15 einen Händler verurteilt, einen Seat Ibiza mit einem manipulierten 1,6 l-Motor zurückzunehmen.

Das Landgericht München I hat unter dem Aktenzeichen 23 O 23033/15 einen Händler verurteilt, einen Seat Ibiza mit einem manipulierten 1,6 l-Motor zurückzunehmen. Diese Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, der VW Konzern will dagegen Berufung einlegen. Es bleibt daher abzuwarten, ob die nächste Instanz dieses Urteil auch bestätigen wird.

Bisher sind die Klagen auf Rücknahme der PKW immer abgewiesen worden, da der Mangel, die Manipulation der Abgaswerte zu gering sei und dem Kläger die Nachbesserung zuzumuten sei. Ich hatte hier bereits über die Entscheidungen der Gerichte in Münster und Bochum berichtet. In dem nun entschiedenen Fall haben die Kläger ihren PKW seit bekannt werden des Mangels nicht mehr bewegt und in der Garage abgestellt. Sie haben vortragen lassen, dass gerade die geringen Abgaswerte für den Kauf des PKW maßgeblich gewesen seien. Ein PKW mit manipulierten Abgaswerten würde von ihnen daher weder akzeptiert noch weiter gefahren werden können, da ihnen der Umweltschutz sehr wichtig sei. Gerade auch in einer mit Abgas stark belasteten Stadt wie München.

Das Landgericht hat seine Entscheidung jetzt auch damit begründet, dass die Nacherfüllung seit mehr als einem halben Jahr noch nicht erfolgt sei und noch nicht einmal ein Datum dafür derzeit feststehen würde. Der Händler habe aber genug Zeit gehabt, um den Mangel zu beheben. Gerade bei dem hier betroffenen 1,6 l Motor verschiebt sich die Nachrüstung jedoch immer weiter, da hier die Nachbesserung am aufwendigsten ist. Es muss daher weiter jeder Einzelfall sorgfältig geprüft werden und das heißt auch noch nicht, dass andere Gerichte wie das Landgericht München entscheiden werden. Es bleibt daher abzuwarten, ob dieses Urteil tatsächlich eine Kehrtwende im VW Skandal bedeuten wird.

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