Aktuelles aus Recht und Justiz

Kündigung wegen Facebook-Post rechtmäßig

Häufig kommt es bei den Gerichten für Arbeitssachen zum Streit über die Frage, ob eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers gerechtfertigt ist.

Häufig kommt es bei den Gerichten für Arbeitssachen zum Streit über die Frage, ob eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers gerechtfertigt ist. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann, wenn der Arbeitnehmer beleidigende Äußerungen im Internet, speziell Facebook, tätigt.

In einem aktuell vom Arbeitsgericht Gelsenkirchen verhandelten Fall hatte ein bei der Stadt beschäftigter Gärtner entsprechende ausländerfeindliche Äußerungen auf Facebook getätigt. Dies war dem Arbeitgeber zugetragen worden, da die Äußerungen offen im Internet kommuniziert worden waren. Dies hatte der Arbeitgeber zum Anlass genommen, eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne Abmahnung auszusprechen. Der Arbeitnehmer war langjährig beschäftigt und hatte sich im Arbeitsverhältnis nichts zu schulden kommen lassen.

Obwohl der Kläger im Prozess vor dem Arbeitsgericht betonte, dass er die getätigten Äußerungen so gar nicht gemeint habe und auch politisch auf dem Boden des Grundgesetzes stehe, hielt das Gericht die verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung für berechtigt. Es wies damit die Kündigungsschutzklage ab, sodass es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch das Urteil kam.

Das Gericht begründete seine Entscheidung insbesondere damit, dass es keinen Freiraum im Internet für ehrkränkende Äußerungen über andere geben könne und der Kläger mit seinem Post die Grenzen der geschützten Meinungsfreiheit überschritten habe (ArbG Gelsenkirchen, Urteil vom 24.11.2015, Az. 5 Ca 1444/15).

Homeoffice für Anwälte

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice