Aktuelles aus Recht und Justiz

Personalgespräch mit erkranktem Arbeitnehmer

Vielen Arbeitgebern ist es ein Dorn im Auge, wenn der Arbeitnehmer eine Krankschreibung , den so genannten ?

Vielen Arbeitgebern ist es ein Dorn im Auge, wenn der Arbeitnehmer eine Krankschreibung , den so genannten ?Gelben Schein? einreicht und ohne Weiteres erkennbar ist, wieso der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint. Manche Arbeitgeber greifen dann zum Mittel des Personalgesprächs. Es ist aber höchst umstritten, ob dies überhaupt zulässig ist und einen erkrankten Arbeitnehmer allgemein in ein derartiges Personalgespräch zu zwingen. Nach einer aktuellen Entscheidung des LAG Nürnberg scheint es besser zu sein, Arbeitgebern hiervon abzuraten. Im entschiedenen Fall stritten die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung.Die Arbeitnehmerin befand sich während des Prozesses im Krankenstand. Die Arbeitgeberin hatte im Vorfeld mehrfach versucht Kontakt mit der Arbeitnehmerin aufzunehmen und diese per E-Mail aufgefordert, an einem Personalgespräch teilzunehmen. Worum es in dem Gespräch gehen sollte, hatte die Arbeitgeberin nicht mitgeteilt. Die Arbeitnehmerin war zu den anberaumten Personalgesprächen nicht erziehnen und hatte aus dem Grunde im Ergebnis eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten und hiergegen Klage eingerecht. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Kündigung rechtswidrig gewesen sei. Die Richter begründeten ihre Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die Klägerin durch ihr Fernbleiben nicht gegen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen verstoßen habe, als sie den Personalgesprächen in der Krankheit ferngeblieben sei. Es sei keine Anspruchsgrundlage für die Beklagte erkennbar gewesen, aus der sie dieses Verhalten hätte ableiten können (vgl. LAG Nürnberg vom 01.09.2015, 7 Sa 592/14).

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