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Was bedeutet eine Vertragsstrafe für den Arbeitnehmer?

In manchen Arbeitsverträgen finden sich sogenannte Vertragsstrafen, die bei einem bestimmten schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers bestimmte Zahlungsverpflichtungen beinhalten. Als schuldhaftes Verhalten gilt Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

In manchen Arbeitsverträgen finden sich sogenannte Vertragsstrafen, die bei einem bestimmten schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers bestimmte Zahlungsverpflichtungen beinhalten. Als schuldhaftes Verhalten gilt Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

Sinn und Zweck der Vertragsstrafen ist es, den Arbeitnehmer zur Einhaltung bestimmter Verhaltensweisen zu veranlassen und im Falle der Verwirkung dem Arbeitgeber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu erleichtern.

Im Arbeitsvertrag gebräuchliche Vertragsstrafen sehen eine Strafzahlung vor, wenn der Arbeitnehmer vertragswidrig die Arbeit nicht rechtzeitig antritt oder sich vertragswidrig vom Arbeitsvertrag löst. Daneben gibt es Pflichten aus einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, zur Verschwiegenheit bei Geschäftsgeheimnissen und dem vertraglichen Nebentätigkeitsverbot, deren Verletzung eine Vertragsstrafe auslösen kann.

Zwar gilt für eine Vertragsstrafenabrede im Arbeitsvertrag die AGB-Rechtsprechung (AGB = allgemeine Geschäftsbedingungen). Ausnahmsweise sind aber entgegen den AGB-Regeln Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag grundsätzlich möglich. Grund dafür ist, dass der Arbeitgeber bei einer unberechtigten Loslösung des Arbeitnehmers vom Vertrag einen Schaden in der Regel nur schwerlich nachweisen kann.

Die Vertragsstrafenklausel muss allerdings so deutlich sein, dass der Arbeitnehmer genau erkennen kann, welche Strafe ihm bei welchem arbeitsvertragswidrigen Verhalten droht. Das heißt, dass das arbeitsvertragswidrige Verhalten genau zu bezeichnen ist. Als Faustregel für die zulässige Höhe wird ein Monatsgehalt angenommen.

Allerdings ist das wirtschaftliche Interesse des Arbeitgebers im Auge zu behalten. Kündigt beispielsweise ein Arbeitnehmer unberechtigt fristlos und beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 14 Tage, so kann der Arbeitgeber nur ein halbes Monatsentgelt als Vertragsstrafe verlangen. Vor einem entsprechenden Schritt sollten Sie sich als Arbeitnehmer anwaltlichen Rat holen, ob eine Vertragsstrafe in Ihrem konkreten Fall zu befürchten ist.

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