Aktuelles aus Recht und Justiz

Welche Schritte sind nach dem Tod eines Angehörigen erforderlich?

Soweit der Angehörige daheim verstorben ist, muss ein Arzt verständigt werden, der den Totenschein ausstellt. Der Totenschein ist Voraussetzung für den Erhalt einer Sterbeurkunde vom Standesamt.

Soweit der Angehörige daheim verstorben ist, muss ein Arzt verständigt werden, der den Totenschein ausstellt. Der Totenschein ist Voraussetzung für den Erhalt einer Sterbeurkunde vom Standesamt.

  • Es ist ein Bestatter zu beauftragen, der sich um die Beisetzung und ihre Formalitäten kümmert.
  • Die dem Verstorbenen nahe stehenden Personen, sowie Pfarrer, Arbeitgeber, Vermieter, Vereine etc. sind über den Todesfall zu informieren.
  • Wenn es eine Lebensversicherung gibt, muss diese unverzüglich kontaktiert werden. Dies gilt auch für eine Sterbeversicherung.
  • Liegt ein Testament vor? Dann muss es beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. - Falls das Testament bereits von einem Notar oder vom Nachlassgericht verwahrt wird, werden die Erben angeschrieben.
  • Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Je nach Lage muss ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden.
  • Über Nachlassvermögen und Nachlassverbindlichkeiten müssen sich die Erben zeitnah informieren.
  • Innerhalb von drei Monaten nach dem Tod des Erblassers muss das Finanzamt über die Erbschaft informiert werden.
  • Sämtliche Versicherungen des Erblassers, wie Kranken-, Kfz-, Hausratversicherung etc. sind zu kündigen.
  • Verträge und Verpflichtungen des Erblassers sind festzustellen und aufzulösen (Abos, Mobiltelefon-Verträge, Spenden, ggf. Mietvertrag etc.)
  • Besteht eine Hinterbliebenen-/Betriebsrente, müssen sich die Erben bei Anspruch mit der Rentenversicherung, Zusatzversicherung bzw. dem Arbeitgeber des Verstorbenen in Verbindung setzen.

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