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Was Sie zur Selbstanzeige wissen müssen

Die Meldungen über die Fälle prominenter Steuersünder sind aus der Presse nicht mehr wegzudenken. Daher steigt seit Monaten auch die Zahl der Selbstanzeigen, da viele Betroffene sich erhoffen, noch in den Genuss der Strafbefreiung zu kommen.

Die Meldungen über die Fälle prominenter Steuersünder sind aus der Presse nicht mehr wegzudenken. Daher steigt seit Monaten auch die Zahl der Selbstanzeigen, da viele Betroffene sich erhoffen, noch in den Genuss der Strafbefreiung zu kommen. Aus Sicht der Betroffenen gilt es dabei, keine Fehler zu machen und nicht zu lange zu warten, da sich ansonsten der positive Effekt der Selbstanzeige schnell in Luft auflösen kann. Eine genaue Kenntnis der Rechtslage und eine gewissenhafte Vorbereitung sind daher unverzichtbar.

Betroffene müssen zudem beachten, dass möglicherweise in näherer Zukunft mit Regelverschärfungen für die Selbstanzeigen zu rechnen ist. Auch der Ankauf von Steuer-CDs oder die verstärkte Kooperationsbereitschaft ehemaliger Steueroasen führt dazu, dass das Risiko, als Steuersünder entdeckt zu werden immer weiter steigt. Wer also mit dem Gedanken einer Selbstanzeige spielt, sollte nicht viel Zeit verlieren und handeln. Denn eine Selbstanzeige wirkt nur dann strafbefreiend, wenn sie rechtzeitig gestellt wird und vollständig ist. Das bedeutet, dass sämtliche relevanten Steuer-Unterlagen der vergangenen fünf Jahre vorgelegt werden müssen.

Wer Steuerhinterziehungen nur teilweise einräumt und auf Strafbefreiung hofft, kann schnell enttäuscht werden und muss dann sowohl strafrechtlich als auch steuerrechtlich schwerwiegende Konsequenzen in Kauf nehmen. Dabei ist es für den Betroffenen meist schwer zu beurteilen, welche Unterlagen für die Selbstanzeige vorgelegt werden müssen. Daher sollte eine Selbstanzeige immer mit kompetenter Hilfe von Anwälten oder Steuerberatern vorbereitet werden. Denn jeder Steuerfall muss vor der Selbstanzeige genau geprüft werden, um zu vermeiden, dass noch Unterlagen nachgereicht werden müssen.

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