Aktuelles aus Recht und Justiz

Sind Kreditbearbeitungsgebühren überhaupt zulässig?

Viele Haushalte benötigen heute Kredite, um sich beispielsweise ein neues Auto oder Arbeiten am Haus oder ihren Konsum zu finanzieren.

Viele Haushalte benötigen heute Kredite, um sich beispielsweise ein neues Auto oder Arbeiten am Haus oder ihren Konsum zu finanzieren. Banken vergeben dazu gerne Kredite. In der Vergangenheit haben viele Banken und Sparkassen für die Bearbeitung des Kredits eine Bearbeitungsgebühr zwischen 2 und 3,5 % der Kreditsumme verlangt.

Bei einem Kredit in Höhe von 15.000,00 Euro sind das bei 3,5 % Bearbeitungsgebühr immerhin 525,00 Euro. Bereits in der Vergangenheit haben Verbraucherschützer oftmals darauf hingewiesen, dass diese Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind. Dies wurde in 2011 auch vom Oberlandesgericht in Karlsruhe bestätigt.

Mittlerweile haben sich acht weitere Oberlandesgerichte dieser Rechtsauffassung angeschlossen. Was können Verbraucher tun? Die Verbraucher können nunmehr in Anlehnung an diese Rechtsprechung die Bearbeitungsgebühr von den Banken zurückfordern. Dazu sollten sie ihre Kreditverträge prüfen, ob eine solche Bearbeitungsgebühr erfasst ist. Danach sollten sie prüfen, ob diese überhaupt noch rückforderbar ist. Denn auch hierbei gilt die dreijährige Verjährungsfrist. Das bedeutet, dass bei Kreditverträgen, die nach dem 01.01.2010 geschlossen wurden die Gebühren noch zurückverlangt werden können.

Die Stiftung Warentest hat mittlerweile einen Musterbrief zur Verfügung gestellt. In der Praxis müssen wir jedoch leider immer wieder feststellen, dass trotz allem die Banken die Rückerstattung der Kreditbearbeitungsgebühren verweigern bzw. allein bei Anschreiben von Verbrauchern die Rückerstattung ablehnen. Das Einschalten eines Rechtsanwaltes führt häufig zu einem schnelleren Erfolg. Auch Klagen vor den zuständigen Gerichten sind sehr aussichtsreich, falls die Banken eine außergerichtliche Lösung ablehnen.

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