Aktuelles aus Recht und Justiz

Wichtige Neuerungen im Unterhaltsrecht

Man wollte es kaum glauben, aber vor kurzem hat der Bundestag das Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23.11.2007 verabschiedet.

Man wollte es kaum glauben, aber vor kurzem hat der Bundestag das Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23.11.2007 verabschiedet.

Dadurch wird die Unterhaltsvollstreckung des Kindesunterhalts auch im Nicht-EU Ausland und aus dem Ausland erheblich erleichtert. Die Gesetzesbegründung lautet sinngemäß "Kinder sollen durch dieses Gesetz bestmöglichst unterstützt werden. Als die Schwächsten der Gesellschaft bedürfen Sie des besonderen Schutzes. Der Unterhaltsschuldner muss daher bezahlen, auch wenn er nicht im Lande des Kindes wohnt.

Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen der Kinder macht daher nicht mehr an den Grenzen halt. Sie wird daher erheblich erleichtert." Man fragt sich nur, warum unsere Gesetzgebung sich hierzu 5 Jahre Zeit gelassen hat.

Die zweite wichtige Neuerung betrifft den Ehegattenunterhalt. Mit einer Gesetzesänderung wird erreicht, dass die Absicherung von Ehegatten nach einer langen Ehe erheblich verbessert wird. Nach einer Gesetzesreform von 2008 wurde der Unterhalt auch von Ehegatten mit einer langen Ehedauer quasi "automatisch" befristet. Dies hat zu Problemen vor allem in den alten Bundesländern geführt. Dort sind Ehen, welche vor langer Zeit geschlossen wurden, häufig noch vom klassischen Rollenbild der Hausfrauenehe geprägt.

Im Vertrauen auf die Fortgeltung des vor 2008 geltenden Unterhaltsrechts und damit auf eine lebenslange Absicherung haben die Frauen oft ihre berufliche Weiterentwicklung und Fortbildung vernachlässigt.

Nach dem Scheitern der Ehe scheiterten sie auf dem Arbeitsmarkt und standen ohne Absicherung da.

Als weiteren Billigungsmaßstab hat der Gesetzgeber daher die "lange Ehedauer" mit in das Gesetz zum Ehegattenunterhalt aufgenommen. Die Gesetzesänderung tritt demnächst in Kraft. ies kann auch zur Überprüfung bereits ergangener Urteile führen, da eine Gesetzesänderung ein Abänderungsgrund eines Urteils ist. Gerne berate ich Sie in diesen Fragen individuell.

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