Corona und Großveranstaltungen: Welche Rechte Verbraucher jetzt haben

Großveranstaltungen sind deutschlandweit bis zum 31. August 2020 abgesagt. Doch bekommen Betroffene dafür jetzt auch ihr Geld zurück oder gilt "höhere Gewalt"? Und müssen Kunden einen späteren Ausweichtermin einfach akzeptieren? Diese und andere Rechtsfragen zum Thema "Corona-Pandemie und Großveranstaltungen" beantworten wir hier.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Müssen Betroffene einen Ausweichtermin für abgesagte Veranstaltungen akzeptieren?

Nein! Wenn ein Konzert oder ähnliches wegen der Corona-Pandemie verschoben wird, Betroffene am neuen Termin aber zum Beispiel keine Zeit haben, können sie ihr Geld zurückverlangen. Einen Ausweichtermin kann der Veranstalter zwar anbieten, er kann die Kunden aber nicht zwingen, diesen auch zu akzeptieren.

Gut zu wissen: Laut Verbraucherzentrale gilt das nur, wenn die Tickets auf einen bestimmten Termin ausgestellt waren, der nun nicht stattfinden kann. Bei Veranstaltungsgutscheinen, die sie für einen beliebigen Termin einlösen können oder bei Tickets, auf denen mehrere Alternativtermine oder ein Veranstaltungszeitraum genannt werden, können andere Regelungen gelten. In diesen Fällen sollten Betroffene sich direkt mit dem Veranstalter in Verbindung setzen, um möglichst eine einvernehmliche Regelung zu treffen.


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