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Title Vollkasko muss für Schäden aus geplatzten Reifen aufkommen
Date 23-09-13
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geplatzter AutoreifenGeplatzter Autoreifen: Kein Betriebsschaden sondern Unfall

Platzt der Autoreifen, weil sich langsam eine Schraube in den Mantel gebohrt hat, so sind die daraus resultierenden Schäden durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dieser Ansicht ist das Landgericht Karlsruhe und gibt der Klage eines Autofahrers recht (Az. 9 O 95/12).

Auf der Autobahn platzte plötzlich der rechte Hinterreifen eines Vollkaskoversicherten. Dadurch wurde im Bereich des Reifens die Karosserie des Autos beschädigt. Ursache war eine eingefahrene Schraube gewesen, die sich langsam in den Reifen bohrte – so hatte ein Gutachter ermittelt. Die Reparaturkosten wollte der Geschädigte von seiner Vollkaskoversicherung erstattet haben. Die aber verweigerte die Schadensregulierung mit der Begründung, dass es sich ihrer Meinung nach um einen Betriebsschaden gehandelt habe und nicht um einen versicherten Unfall. Die Versicherung verwies auf die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung, die einen Unfall als „ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis“ definiert. Daraufhin erhob der Autofahrer Klage gegen seine Versicherung.

Für das Landgericht Karlsruhe aber handelte es sich nicht um einen Schaden aufgrund eines Betriebsvorgangs, da weder Verschleiß noch ein Bedienfehler Ursache dafür gewesen ist. „Daher zog das Gericht den Umkehrschluss, dass die Versicherung greifen muss, wenn diese Ursachen ausgeschlossen sind. Selbst wenn der Schaden allmählich und nicht plötzlich eingetreten ist“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Sonja Tiedtke die Richtermeinung. Der klagende Autofahrer bekam daher vom Landgericht recht.

Mit diesem Urteil widersprach das Landgericht Karlsruhe der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm. Nach dessen Urteil aus dem Jahr 1989 gehöre es zum normalen Betriebsrisiko eines Fahrzeugs, dass Fremdkörper auf der Fahrbahn liegen und die Reifen beschädigen können. Für das Karlsruher Gericht aber war die Unvermeidbarkeit entscheidend, den geplatzten Reifen als Unfall zu werten.

Bild: The Tire Zoo/flickr.com/cc-by

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