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Title Tierwohl höher bewertet als Hausrecht
Date 12-03-18
Teaser Drei Tierschützer, die unbefugt in eine Schweinezuchtanlage eingedrungen waren und dort Missstände aufgedeckt hatten, sind vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen worden.
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Nürnberg (D-AH/ag) – Drei Tierschützer, die unbefugt in eine Schweinezuchtanlage eingedrungen waren und dort Missstände aufgedeckt hatten, sind vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen worden. Denn das Wohl der Tiere wiege schwerer als das Hausrecht des Betreibers, entschied das Oberlandesgericht Naumburg (Az. 2 Rv 157/17).


Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, waren die Tierschützer nachts über Zäune geklettert und in die Ställe eingedrungen. Dort hatten sie die Unterbringung der Schweine in viel zu kleinen Gehegen gefilmt. Die Filme legten sie anschließend den zuständigen Behörden vor und erstatteten Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Zuchtbetriebes. Tatsächlich wurden bei Kontrollen schließlich mehrere Verstöße gegen die Tierschutznutztierverordnung festgestellt.


Trotzdem mussten sich die Tierschützer vor Gericht wegen Hausfriedensbruch verantworten, wurden nun aber rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht argumentierte, dass das Tierwohl hier wichtiger sei als das Hausrecht. „Das gilt vor allem, weil die Gefahr für das Tierwohl in diesem Fall vom Inhaber des Hausrechts selbst ausging – also von den Verantwortlichen der Zuchtanlage“, erklärt Rechtsanwalt Wieland Bickel (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).


Zwar haben die Tierschützer tatsächlich Hausfriedensbruch begangen. Anders hätten sie die Gefahr für die Tiere aber nicht abwenden können, argumentierten die Richter. Denn die Tierschützer wussten aus Erfahrung, dass sie ohne Beweise keine Unterstützung von den Behörden bekommen würden. Deshalb sprach das Gericht die Tierschützer frei.

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