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Title Tanzkönig haftet nicht für Sturz seiner Partnerin
Date 10-11-17
Teaser Wer beim Tanzen stürzt und sich verletzt, der kann nicht den Tanzpartner dafür haftbar machen, wenn der Tanz freiwillig war.
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Nürnberg (D-AH/fk) – Wer beim Tanzen stürzt und sich verletzt, der kann nicht den Tanzpartner dafür haftbar machen, wenn der Tanz freiwillig war. Auch dann nicht, wenn seine tänzerischen Fähigkeiten die eigenen bei Weitem übersteigen, beschloss das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 13 U 222/16).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, befanden sich die beiden späteren Tanzpartner gemeinsam auf einer Geburtstagsfeier. Gegen Mitternacht tanzte die Frau alleine auf der Tanzfläche. Diese Chance wollte der selbsternannte Tanzkönig des Ortes nutzen und forderte die Dame zu einem gemeinsamen Tanz auf. Diese lehnte zunächst ab, da sie keine gute Tänzerin sei. Der Mann nahm aber ihre Hand und begann sie zu führen. Sie tanzte schließlich mit und es kam, wie es kommen musste. Bei einer Drehung verlor sie das Gleichgewicht, stürzte und verletzte sich. Daraufhin wollte sie Schadensersatz vom Tanzkönig.

Das Oberlandesgericht Frankfurt wies ihre Klage nun zurück. Zwar hatte sie dem Mann zu verstehen gegeben, nicht so gut tanzen zu können, doch spätestens als er ihre Hand nahm, hätte sie reagieren müssen. „Demonstrativ stehen zu bleiben oder die Hand wegzuziehen und die Tanzfläche für den Moment zu verlassen hätte hier sicher schon ausgereicht“, erklärt Rechtsanwältin Andrea Brümmer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Letztendlich habe die Frau freiwillig mitgetanzt und das schließe einen Schadensersatz aus, so das Gericht.

Zwar verfügte die Gestürzte nicht über dieselbe Tanzerfahrung wie ihr Partner. Das Risiko eines Sturzes bei einem Tanz hätte ihr aber dennoch klar sein müssen. Dass der Mann sich als Tanzkönig des Ortes bezeichnete und somit eine Art Expertenrolle innehatte, sei auch kein Grund, warum er für den Sturz der Tänzerin haften müsse.

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