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Title Grobe Fahrlässigkeit - Fußgänger steht kein Schadensersatz zu
Date 14-06-13
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Schadensersatzanspruch
Fußgänger müssen beim Überqueren von Straßen besonders vorsichtig sein

Handeln Fußgänger beim Überqueren der Straße grob fahrlässig und verursachen somit einen Verkehrsunfall, können sie für entstandene Schäden verantwortlich gemacht werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Beschluss entschieden (Az. I-6 U 59/12).

Folgendes hatte sich ereignet: Ein Fußgänger war gerade dabei, eine mehrspurige Hauptstraße vom rechten Fahrbahnrand zu überqueren und wurde dabei von einem Auto angefahren. Daraufhin verklagte der Fußgänger den Autofahrer auf Schadensersatz, weil dieser zu schnell gefahren sei und somit die alleinige Schuld am Unfall getragen hat. Der Autofahrer verteidigte sich mit der Aussage, dass er den Fußgänger erst sehr spät wahrnehmen konnte, da ihm die Sicht durch ein Auto verdeckt wurde, welches auf der rechten Spur gefahren ist.

Die Klage des Fußgängers hatte vor dem Landgericht Essen keinen Erfolg, da die Richter der Meinung waren, dass der Unfall unvermeidbar gewesen ist und den Autofahrer keine Schuld trifft. Der Kläger hätte in diesem Fall mehr Acht geben müssen. Er ging in die Berufung, aber auch das Oberlandesgericht Hamm hat gegen den Kläger entschieden. Die durchgeführten Sachverständigen haben belegt, dass die Sicht des Autofahrers verdeckt gewesen war und das Kraftfahrzeug keine überhöhte Geschwindigkeit aufgewiesen hat. Demnach habe der Fußgänger die Schuld zu tragen, da er grob fahrlässig gehandelt hat, in dem er den Verkehr auf der Straße nicht ausreichend genug beobachtet hat. Ein Schadensersatz stehe ihm somit nicht zu.

„Straßen dienen dem Kraftfahrzeugverkehr, daher haben Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn die Pflicht, besonders aufmerksam zu sein. Bei Missachtung dieser Pflicht können sie unter Umständen haftbar für einen verursachten Unfall gemacht werden“, so Rechtsanwältin Dr. Sonja Tiedtke.

Bildquelle: Bernt Rostad/flickr/cc-by

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