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Title Ebay-Verkäufer haftet für falsche Angaben
Date 17-10-13
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Kaufvertrag
Die Artikelbeschreibung hat ein Armband aus massivem Gold angepriesen - verkauft wurde nur ein vergoldetes Armband

Ebay-Verkäufer können haftbar gemacht werden, wenn die Artikelbeschreibung von dem gelieferten Gegenstand abweicht. Das hat das Landgericht Karlsruhe entschieden und die Klage einer Verkäuferin abgewiesen, die den Kaufpreis für einen falsch beschriebenen Artikel einklagen wollte (Az. 9 S 391/12).

Eine Ebay-Verkäuferin hatte ein Armband in das Auktionshaus eingestellt, das sie als „massives goldenes Armband“ bezeichnete. Außerdem gab sie einen Goldwert von „750er/18 kt“ an. Das Armband wurde für 500 Euro verkauft, allerdings stellte der Käufer dann fest, dass das Armband mit einer Messinglegierung beschichtet und nur die Oberfläche lediglich vergoldet war. Der Käufer wollte daraufhin vom Kaufvertrag zurücktreten, da ihm die Beschreibung ein massives goldenes Armband versprochen hatte, was aber nicht erfüllt wurde. Daher weigerte er sich, den Artikel zu bezahlen. Die Verkäuferin hingegen war der Meinung, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag nicht möglich ist. Sie ging vor Gericht und forderte den Käufer auf, das Armband zu bezahlen.

Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Karlsruhe verhandelt und die Klage wurde abgewiesen. Daraufhin legte die Verkäuferin Berufung ein. Aber auch das Landgericht Karlsruhe bestätigte das Urteil der ersten Instanz. Zu Recht habe der Käufer die Zahlung verweigert, da eindeutig ein Sachmangel vorgelegen habe. Die Beschreibung hätte dem Käufer ein Armband aus massivem Gold zugesichert und nicht nur ein vergoldetes Messingarmband. „Hinzu kam, dass das angebotene Armband unter der Kategorie „Edelmetall: Gold“ angeboten wurde. Daher war davon auszugehen, dass es sich Massivgold handeln musste“, erklärt Rechtsanwältin Petra Nieweg. Das Gericht merkte an, dass dem Käufer ein Schaden von etwa 1.560 Euro entstanden ist.

Bildquelle: epsos.de/flickr/cc-by

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