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Title Sicherheitsabstand beim Überholen gilt auch für Radfahrer
Date 14-03-17
Teaser Wer mit dem Fahrrad einen anderen Radfahrer überholt, muss darauf achten, dass er genügend Abstand zur Seite hält.
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Nürnberg (D-AH/lr) – Wer mit dem Fahrrad einen anderen Radfahrer überholt, muss darauf achten, dass er genügend Abstand zur Seite hält. Denn insbesondere auf nicht befestigten Wegen muss mit Schwankungen in der Fahrlinie gerechnet werden. Dies beschloss das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 9 U 115/15).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, stürzte eine Radfahrerin auf einem Sand-Schotter-Radweg, nachdem sie von einem anderen Radfahrer, der sie überholen wollte, gestreift wurde. Der Radfahrer gab jedoch an, es sei nur zur Kollision gekommen, da die andere Radfahrerin plötzlich nach links schwankte. Daraufhin klagte die gestürzte Fahrerin auf Schmerzensgeld.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe folgte den Urteilen der Vorinstanzen weitgehend. Auch beim Radfahren sei es nötig, beim Überholvorgang genügend Sicherheitsabstand zu halten. Gerade bei unbefestigten Wegen muss mit Schwankungen in der Fahrlinie gerechnet werden. „Sicherheitsabstand beim Überholen gilt für alle Verkehrsteilnehmer, so auch für Radfahrer auf Radwegen“, erklärt Rechtanwalt Matthias Heider (telefonische Rechtberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Kleine Schwankungen in der Fahrlinie von Fahrrädern gibt es bereits auf befestigten Straßen. Daher, so das Gericht, ist auf unebenen Strecken eine erhöhte Vorsicht beim Überholvorgang geboten.

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