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Title Fahrlehrer ist nicht automatisch Fahrzeugführer
Date 26-01-17
Teaser Verursacht ein Fahrschüler einen Verkehrsunfall, so ist nicht automatisch der Fahrlehrer in der Verantwortung.
Text

Nürnberg (D-AH/fk) – Verursacht ein Fahrschüler einen Verkehrsunfall, so ist nicht automatisch der Fahrlehrer in der Verantwortung. Denn er ist nicht prinzipiell auch der Führer des Autos. Das beschloss das Amtsgericht Landstuhl (Az. 2 OWi 4286 Js 10115/16).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, fuhr ein Fahrschüler mit seinem Fahrlehrer durch die Stadt. Als er an eine Vorfahrtsstraße kam, übersah er das heranfahrende vorfahrtsberechtigte Fahrzeug und es kam zum Zusammenstoß. Wegen der missachteten Vorfahrt sprach die zuständige Behörde dem Fahrlehrer ein Bußgeld von 120 Euro aus, weil er für den Unfall als Fahrzeugführer verantwortlich sei. Das wollte dieser nicht auf sich sitzen lassen und ging gegen den Bußgeldbescheid vor.

Und das mit Erfolg: Denn das Amtsgericht Landstuhl erklärte den Bußgeldbescheid in diesem Einzelfall für unwirksam. Der Fahrlehrer war zum Unfallzeitpunkt nämlich nicht der Führer des Autos. Dafür hätte er aktiv beeinflussen müssen, wie der Fahrschüler lenkt und bremst. „Wenn der Ausbildungsstand eines Schülers schon so weit fortgeschritten ist, dass eine normale Vorfahrtssituation keine Herausforderung mehr darstellen sollte, musste der Lehrer hier nicht mit einem solchen Unfall rechnen“, erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Zwar habe ein Fahrlehrer die Pflicht, Unfälle seines Schützlings zu vermeiden. Es könne aber nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Fahrlehrer nicht alles ihm Mögliche getan hat, um den Unfall noch zu verhindern.

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