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Title | Reiseveranstalter muss Ersatzkäufe nicht voll erstatten |
Date | 21-06-17 |
Teaser | Wer im Urlaub sein Gepäck erst Tage nach seiner Ankunft erhält, dem muss der Reiseveranstalter nicht die vollen Kosten der Ersatzkäufe zurückerstatten. |
Text | Nürnberg (D-AH/fk) – Wer im Urlaub sein Gepäck erst Tage nach seiner Ankunft erhält, dem muss der Reiseveranstalter nicht die vollen Kosten der Ersatzkäufe zurückerstatten. So urteilte das Amtsgericht Köln (Az. 142 C 392/14). |