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Title Lieber den Spatz in der Hand als den Baum in der Loggia
Date 28-03-17
Teaser Eine Loggia oder ein Balkon sind nicht geeignet, um dort einen Ahornbaum samt Erdreich anzupflanzen.
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Nürnberg (D-AH/fk) – Eine Loggia oder ein Balkon sind nicht geeignet, um dort einen Ahornbaum samt Erdreich anzupflanzen. Denn es besteht die Gefahr, dass dieser selbst bei einer Sicherung mit Stahlseilen unkontrolliert wuchert oder umstürzt. Außerdem verändere er das Erscheinungsbild des Wohnhauses, urteilte das Amtsgericht München (Az. 461 C 26728/15).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, wollte ein Mieter seinen Balkon im obersten Stockwerk eines Mehrfamilienhauses begrünen. Anstatt einiger Topfpflanzen entschied sich der Mann für einen Bergahorn. Als dieser schließlich zu groß für seinen Kasten wurde, schüttete der Hobbygärtner seine Loggia mit Erde auf und brachte eine Stahlseilkonstruktion zur Sicherung an der Hauswand an. Die Vermieterin war damit aber alles andere als einverstanden, obwohl die Hausverwaltung den Baum einige Jahre zuvor gesehen und toleriert hatte. Sie verlangte daraufhin, dass der Mann den Baum wieder entferne. Als dieser sich weigerte ging der Fall schließlich vor Gericht.

Und das Amtsgericht München gab der Vermieterin recht. Der Bergahorn widerspreche der vertragsgemäßen Nutzung der Mietwohnung. Auch wenn dies nicht ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt sei, so ist das Gericht der Auffassung, dass Bäume auf einer Loggia in Innenstädten ungeeignet sind. Außerdem bestehe die Gefahr, dass der Baum umstürzt und auf die Straße kracht. Daran ändert eine Stahlseilkonstruktion auch nichts. Außerdem sei diese an sich schon nicht erlaubt. „Solche Änderungen an der Bausubstanz müssen vom Vermieter genehmigt werden“, erklärt Rechtsanwältin Andrea Brümmer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Und das war hier nicht passiert.

Der Baum verändere außerdem das Erscheinungsbild des Wohnhauses. Zwar ist gegen Grün in der Stadt objektiv nichts einzuwenden. Doch bei solch einer Veränderung sei es irrelevant ob diese positiv oder negativ sei, so das Gericht.


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