Single View for Judgment

Title Mietschäden: Vermieter muss keine Frist zur Schadensbeseitigung setzen
Date 19-03-18
Teaser Kommt es aufgrund von nicht vertragsgemäßer Nutzung zu Schäden an der Mietsache, muss der Vermieter dem Mieter keine Frist zur Beseitigung setzen.
Text

Nürnberg (D-AH/kh) – Kommt es aufgrund von nicht vertragsgemäßer Nutzung zu Schäden an der Mietsache, muss der Vermieter dem Mieter keine Frist zur Beseitigung setzen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Wenn eine Mietwohnung nicht schonend behandelt wurde, kann der Vermieter direkt einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen (Az. VIII ZR 157/17).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, stellte ein Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung Schäden an der Mietsache fest, darunter Lackschäden an den Heizkörpern und Schimmelbefall. Er verlangte daraufhin umgehend Schadenersatz von seinem ehemaligen Mieter ohne diesem zuvor eine Frist zur Schadenbeseitigung gesetzt zu haben.

Der BGH urteilte, dass eine solche Frist nicht nötig sei. Sie sei nur erforderlich, wenn es um die Nicht- oder Schlechterfüllung von Leistungspflichten gehe. Die vorliegenden Schäden entstanden aber durch eine Verletzung der Obhutspflicht, bei der es sich um eine nicht leistungsbezogene Nebenpflicht handele. „Da der Mieter die Wohnung nicht schonend behandelte und den Schaden daher selbst zu vertreten hat, ergibt sich ein sofortiger Anspruch des Vermieters auf Schadenersatz. Er kann also direkt die finanzielle Wiedergutmachung fordern, ohne dem Mieter zuvor die Möglichkeit einräumen zu müssen, die Schäden selbst zu beseitigen“, erklärt Rechtsanwalt Harald Urban (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Das Gericht betonte dabei, dass der Zeitpunkt der Schadenersatzforderung keine Rolle spiele. Der Vermieter könne den Anspruch sowohl vor als auch nach der Rückgabe der Mietsache geltend machen.

Back to list

Mietrecht: Persönliche Rechtsberatung vom Anwalt

  • Einfach und verständlich
  • Ohne Termin
  • Rechtssicher
*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.