Single View for Judgment
Title | Mieter müssen Mieterhöhung nicht schriftlich akzeptieren |
Date | 05-09-18 |
Teaser | |
Text | Nürnberg (anwaltshotline.de/fk) – Ein Wohnungsmieter erklärt durch die dreimalige Zahlung der erhöhten Miete seine Zustimmung zur Mieterhöhung. In einem solchen Fall hat der Vermieter keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung. So entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZB 74/16). |