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Title Mieter müssen gravierende Modernisierung nicht zwangsläufig dulden
Date 03-05-18
Teaser Verändern Modernisierungsmaßnahmen den Charakter einer vermieteten Wohnung oder eines Hauses grundlegend, müssen sie nicht vom Mieter geduldet werden.
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Nürnberg (D-AH/fk) – Verändern Modernisierungsmaßnahmen den Charakter einer vermieteten Wohnung oder eines Hauses grundlegend, müssen sie nicht vom Mieter geduldet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 28/17).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, bewohnte eine Mieterin ein Reihenhaus seit 1986 in Berlin für ca. 450 Euro Kaltmiete im Monat. Ihre Vermieterin plante nun, umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen vorzunehmen. Darunter auch eine Änderung des Grundrisses, den Einbau einer neuen Heizung und das Verlegen von neuen Stromleitungen. Die Umbauten sollten 14 Wochen dauern und die Miete nach Abschluss der Arbeiten auf über 2.100 Euro im Monat ansteigen. Das wollte die Mieterin nicht hinnehmen und so ging der Fall schließlich bis zum Bundesgerichtshof.

Dieser entschied nun, dass die Mieterin die Umbaumaßnahmen und die daraus folgende Mieterhöhung nicht dulden muss. Zwar müssen Mieter Modernisierungen dulden, wenn diese das Zuhause nicht nur erhalten, sondern erweitern. Allerdings dürfe die Mietsache nicht soweit verändert werden, dass etwas Neues entsteht. „Die Veränderung des Grundrisses ist für sich genommen nicht nur eine Modernisierung, sondern quasi als Neubau zu bewerten“,  erklärt Rechtsanwältin Christina Bethke (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Denn damit verändere sich der Charakter des Hauses, so der Bundesgerichtshof.

Die Vermieterin habe die Mieterin auch nicht explizit zur Duldung einzelner, weniger weitreichender Modernisierungen aufgefordert. Daher könne der Bundesgerichtshof nur alle Modernisierungspläne zusammengefasst bewerten. Daher müsse die Bewohnerin gar keine Umbauten akzeptieren.

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