Single View for Judgment

Title Kein Internet: Kein Problem
Date 01-08-18
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Nürnberg (anwaltshotline.de) –  Ein Internet-Kunde kann nicht verlangen, dass die Sperrung seines DSL-Zugangs umgehend aufgehoben wird. Immerhin gäbe es heutzutage zahlreiche andere Möglichkeiten online zu gehen. So lautet das Urteil des Amtsgericht München (Az. 172 C 10218/18).


Wie die telefonische Rechtberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, stritt ein Justizbeamter aus dem Raum Freiburg mit seinem Telefonanbieter über die Umstellung seines DSL-Internetanschlusses nach seinem Umzug. Weil diese mangelhaft war, zahlte er die Rechnung des Anbieters nicht, der ihm daraufhin den Zugang sperrte. Der Familienvater klagte nun auf Aufhebung der Sperrung noch vor Entscheidung im eigentlichen Hauptverfahren, da seine Familie auf einen Internetanschluss angewiesen sei.


Die Richterin des Amtsgerichts lehnte die Klage ab. Es läge kein besonderes Eilbedürfnis vor. „In der heutigen Zeit ist davon auszugehen, dass der Kläger für Telefonate und Recherchen im Internet durchaus Mobiltelefone oder W-LAN an öffentlichen Plätzen sowie Internetcafés nutzen kann“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Pagiela (Telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).


Die Wiederherstellung des eigenen DSL-Zugangs sei deshalb nicht dringend, argumentierte auch das Gericht. Auch die Beschwerde des Klägers, dass an seinem Wohnort nur unzureichende Netzabdeckung bestehe und Telefonieren über das Handy nur in schlechter Qualität möglich sei, nutzte ihm nichts. Das Urteil ist rechtskräftig.


Sie haben auch Schwierigkeiten mit Ihrem Internet-Provider? Die häufigsten Probleme und deren juristische Lösung finden Sie hier:  www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/zivilrecht/telefonrecht

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