Single View for Judgment

Title Kein Handyverbot für Neunjährige
Date 24-07-18
Teaser
Text

Nürnberg (anwaltshotline.de/kh) – Nur weil eine Neunjährige ein eigenes Smartphone besitzt, darf das Familiengericht ihr dieses nicht entziehen. Auflagen zur Mediennutzung von Jugendlichen dürfen nur dann erteilt werden, wenn eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls vorliegt, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 2 UF 41/18).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, stritt sich ein getrennt lebendes Ehepaar vor Gericht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht der neunjährigen Tochter. Während der Verhandlung kam heraus, dass diese freien Zugang zum Internet hat und außerdem ein eigenes Smartphone besitzt. Zwar wurde der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen, doch nur unter der Auflage, dass diese den Medienkonsum ihrer Tochter sowohl inhaltlich als auch zeitlich einschränke. Auch das eigene Smartphone müsse die Mutter der Tochter bis zu ihrem zwölften Geburtstag wegnehmen. Gemeinsam legten Vater und Mutter Beschwerde gegen die Auflagen ein.

Das OLG Frankfurt am Main gab dem Wunsch der Eltern statt und hob die Auflagen auf. Derartige Regeln dürfe das Gericht nur aufstellen, wenn eine tatsächliche und keine potenzielle Gefährdung des Kindes festzustellen sei. „Auflagen wie diese schränken die Grundrechte der Eltern signifikant ein, weshalb ein Gericht nicht einfach so eingreifen darf. Ohne konkrete Gefahr müssen Eltern grundsätzlich eigenverantwortlichen bestimmen dürfen, in welchem Umfang ein Kind Handy, Fernseher und Co. nutzen darf“, erklärt Rechtsanwältin Juliane Schneewolf (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Die Richter betonten zwar, dass Inhalte auf YouTube und anderen Portalen zwar eine schädliche Wirkung haben könnten. Allerdings gaben sie auch zu bedenken, dass man nicht automatisch von einer Schädigung ausgehen könne, nur weil Kinder grundsätzlich die Möglichkeit haben, auf solche Inhalte zuzugreifen. Stattdessen seien die Schädigungsformen eher mit den Gefahren von übermäßigem Fernseh- oder Junkfood-Konsum vergleichbar.

Back to list

Familienrecht: Persönliche Rechtsberatung vom Anwalt

  • Einfach und verständlich
  • Ohne Termin
  • Rechtssicher
*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.