Single View for Judgment
Title | Bereitschaftszeit kann Arbeitszeit sein |
Date | 05-03-18 |
Teaser | Bereitschaftszeit, bei der ein Arbeitnehmer kurzfristig auf Abruf personlich an seinem Einsatzort erscheinen muss, ist Arbeitszeit. |
Text | Nürnberg (D-AH/fk) – Bereitschaftszeit, bei der ein Arbeitnehmer kurzfristig auf Abruf persönlich an seinem Einsatzort erscheinen muss, ist Arbeitszeit. Das entschied der Europäische Gerichtshof. (Az. C-518/15). |