Verzugsetzung: Das bedeutet es, den Schuldner in Verzug zu setzen

Kommt ein Schuldner einer eingegangenen Verbindlichkeit nicht rechtzeitig, also bis zum Eintritt deren Fälligkeit, nach, so muss der Gläubiger den Schuldner mit einer Mahnung oder gegebenenfalls auch mit Erhebung einer Klage auf Leistung in Verzug setzen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Verzugsetzung: Das bedeutet es, den Schuldner in Verzug zu setzen

Kommt ein Schuldner einer eingegangenen Verbindlichkeit nicht rechtzeitig, also bis zum Eintritt deren Fälligkeit, nach, so muss der Gläubiger den Schuldner mit einer Mahnung oder gegebenenfalls auch mit Erhebung einer Klage auf Leistung in Verzug setzen. Diesen Vorgang, dem im übrigen auch die Zustellung eines Mahnbescheids in einem laufenden Mahnverfahren gleichsteht, bezeichnet man als Verzugsetzung.

Wann ist eine Verzugsetzung entbehrlich?

Es gibt Fälle, in denen eine Verzugsetzung entbehrlich ist. Nach dem Gesetz tritt beispielsweise bei einer Rechnung, wenn vertraglich nichts anderes bestimmt ist, der Verzug automatisch nach vier Wochen ein, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Nach Eintritt des Verzuges ist der Gläubiger berechtigt, neben der Hauptforderung auch Verzugszinsen zu berechnen.

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