Vertragsformen

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Vertragsformen - Infos und Rechtsberatung

Grundsätzlich ist ein Vertrag nicht an eine bestimmte Form gebunden. Er kann also auch durch Gestik und Mimik, durch schlüssige Handlungen oder mündlich geschlossen werden. Auch ein solcher Vertrag ist dann wirksam und für beide Seiten verbindlich. Die in der Öffentlichkeit weit verbreitete Meinung, ein Vertrag sei nur bei schriftlicher Abfassung bindend, ist falsch.

Für bestimmte Verträge schreibt das Gesetz allerdings eine besondere Form vor. Dies geschieht zum einen, um die Vertragsparteien vor übereilten Vereinbarungen zu schützen, aber auch, um den Vertragsinhalt genau zu dokumentieren. Die bekanntesten Vertragsformen sind Schriftform (z.B. bei Bürgschaft und Schuldanerkenntnis) und notarielle Beurkundung (z.B. bei Immobilienkauf oder Erbvertrag). Bei der Schriftform muss ein Vertrag von allen Parteien auf demselben Dokument eigenhändig unterschrieben sein.

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