Inkasso: So erkennen Sie rechtmäßige Forderungen

Ein Inkassobrief führt bei den meisten Empfängern erstmal zu Herzklopfen und Horrorszenarien im Kopf: Hausbesuche von Geldeintreibern, Pfändungen oder Zwangsvollstreckungen. Aber keine Angst: Seriöse Inkassounternehmen müssen rechtliche Grenzen einhalten. Wir erklären Ihnen, wie Sie seriöse und unseriöse Inkassofirmen voneinander unterscheiden können und wie Sie auf die Inkassoforderung im Briefkasten reagieren sollten.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wann darf ein Inkassounternehmen beauftragt werden?

Inkassounternehmen treiben Forderungen ein, auf die ein Gläubiger tatsächlich Anspruch hat. Gläubiger sind Unternehmen oder auch Privatpersonen, denen Sie Geld schulden. Haben Sie beispielsweise online bei der Firma „Superklamotten“ Kleidung auf Rechnung bestellt und erhalten, hat „Superklamotten“ Ihnen gegenüber eine offene und rechtmäßige Forderung. Vergessen Sie, die Rechnung rechtzeitig zu bezahlen, geraten Sie in Zahlungsverzug. „Superklamotten“ darf dann ein Inkassounternehmen beauftragen, das das Geld bei Ihnen eintreibt.

Zwei Voraussetzungen müssen also erfüllt sein, damit „Superklamotten“ ein Inkassoverfahren eröffnen kann:

  • Es besteht eine berechtigte Hauptforderung. Das bedeutet, dass Sie tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen haben und einem Gläubiger Geld schulden.
  • Sie müssen mit der Zahlung in Verzug sein.

Der Gläubiger kann einem Inkassounternehmen eine Vollmacht erteilen, mit der das Unternehmen das Recht hat, offene Forderungen beim Schuldner einzutreiben. Es ist aber auch möglich, die Forderung direkt an ein Inkassounternehmen zu verkaufen. In dem Fall erhält der Gläubiger von Inkasso einen Betrag, der etwas niedriger ist als die offene Forderung. Für den Gläubiger hat sich die Sache damit allerdings erledigt und er muss nicht mehr länger auf sein Geld warten. Das Inkassounternehmen treibt das Geld dennoch ein, allerdings in eigener Sache. Es wird somit selbst zum Gläubiger

Inkasso ohne Mahnung: Wann bin ich in Zahlungsverzug?

Inkassounternehmen dürfen aktiv werden, sobald Sie sich in Zahlungsverzug befinden. Ein weitverbreiteter Irrtum dabei ist, dass man sich erst in Verzug befindet, wenn man mehrere Mahnungen erhalten hat. Aber es ist durchaus möglich, ganz ohne Mahnung in Zahlungsverzug zu geraten.

Enthält die Rechnung von „Superklamotten“ einen sogenannten Mahnhinweis, der Ihnen eine Frist zur Zahlung setzt, geraten Sie nach Ablauf dieser Frist automatisch in Verzug.

Ein Mahnhinweis kann zum Beispiel so aussehen:

„Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang dieser Rechnung sofort fällig. Wir weisen gemäß § 286 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darauf hin, dass Sie auch ohne Mahnung automatisch in Verzug geraten, wenn Sie den genannten Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit der Forderung und Zugang dieser Rechnung auf unser Konto überweisen“

In einem solchen Fall haben Sie 14 Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen. Tun Sie das nicht, befinden Sie sich ab dem 15. Tag in Verzug – das Unternehmen muss keine Mahnung schicken.

Gleiches gilt, wenn Sie und der Gläubiger einen Zahlungstermin ausgemacht haben. Haben Sie sich also darauf geeinigt, dass Sie die Rechnung bis zum 31. Oktober begleichen und vergessen Sie es, befinden Sie sich ab dem 1. November in Zahlungsverzug und der Gläubiger kann ein Inkassoverfahren in die Wege leiten.

Achtung: Erhalten Sie eine Rechnung und wird erst in dieser ein Termin genannt, ohne dass Sie und der Gläubiger sich gemeinsam darauf geeinigt haben, dann handelt es sich dabei um eine einseitige Festlegung des Gläubigers. In einem solchen Fall muss er nach Verstreichen des Termins erst eine Mahnung schicken, um Sie in Zahlungsverzug zu setzen.

Wie kann ich seriöse und unseriöse Inkassounternehmen unterscheiden?

Unter den Inkassobüros gibt es viele schwarze Schafe und auch einige Betrugsfirmen, die ganz ohne berechtigte Forderung Geld von Ihnen eintreiben wollen. Dabei sind seriöse Unternehmen sehr leicht zu identifizieren. Gemäß § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) muss jedes Inkassounternehmen beim Amts- oder Landgericht zugelassen und registriert sein. Erhalten Sie also Post von einem Inkassounternehmen, können Sie im Rechtsdienstleistungsregister online kostenlos prüfen, ob das Unternehmen auch registriert ist.

Gut zu wissen: Ist das Unternehmen nicht registriert, darf es kein Geld eintreiben. Um ganz sicher zu gehen, widersprechen Sie der Forderung schriftlich. Sie können das Unternehmen zusätzlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen.

Ist das Unternehmen registriert, handelt es sich zumindest schon mal um keine Inkasso Betrugsfirma. Leider wenden aber auch registrierte Unternehmen unlautere Methoden an. Davon sollten Sie sich aber keinesfalls einschüchtern lassen.

So erkennen Sie ein seriöses Inkassoschreiben

Das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) regelt in § 11a, welche Informationen im allerersten Inkassoschreiben aufgeführt werden müssen.

Unter anderem muss hervorgehen:

  • für wen die Forderung eingetrieben wird
  • der Vertragsgegenstand (was haben Sie gekauft und nicht bezahlt)
  • Datum des Vertragsschlusses (wann haben Sie etwas gekauft).

Weitere Angaben können Sie beim Inkassounternehmen erfragen, sollten sie im ersten Schreiben nicht genannt sein. Dazu gehören:

  • Anschrift des Auftraggebers des Inkassounternehmens
  • Name und Firma des Gläubigers
  • Umstände des Vertragsschluss (am Telefon, online oder auch persönlich im Laden)

Wie soll ich auf ein Schreiben von Inkasso reagieren?

Zuallererst sollten Sie nicht in Panik geraten, wenn Sie ein Schreiben von Inkasso im Briefkasten finden. Wenn Sie einige Dinge beachten, fallen Sie nicht auf Inkasso Betrugsfirmen herein oder laufen Gefahr, viel zu hohe Forderungen zu bezahlen.

Prüfen Sie die Forderung

Lesen Sie das Schreiben von Inkasso aufmerksam und prüfen Sie, ob die Forderung rechtens ist. Das Schreiben muss den Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses enthalten. Ebenso muss die Höhe der ursprünglichen Forderung aufgelistet sein. Mit diesen Informationen können Sie in Ihren Unterlagen abgleichen, ob Sie vielleicht tatsächlich vergessen haben, eine Rechnung zu bezahlen.

Überprüfen Sie außerdem im Rechtsdienstleistungsregister ob das Inkassounternehmen registriert ist. Wenn nicht, darf es keine Forderungen eintreiben.

Forderung von Inkasso ist nicht rechtens?

Selbst bei registrierten Inkassounternehmen kann es vorkommen, dass sie eine Forderung stellen, die nicht rechtens ist. Haben Sie Ihre Unterlagen überprüft und sind Sie sich sicher, dass ein Fehler vorliegt – zum Beispiel weil Sie die Rechnung sicher beglichen haben – widersprechen Sie der Forderung. Oder haben Sie die Rechnung nicht beglichen, befinden sich allerdings auch noch nicht in Verzug? Dann müssen Sie selbstverständlich die ursprüngliche Forderung bezahlen, nicht aber die Kosten für Inkasso. Widersprechen Sie auch in so einem Fall. Begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich und versenden Sie ihn anschließend als Einwurfeinschreiben. Ein Musterschreiben finden Sie zum Beispiel auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Forderung von Inkasso ist rechtens?

Sie haben tatsächlich vergessen, eine Rechnung zu bezahlen und die Forderung im Inkassoschreiben ist rechtens? Dann kommen Sie nicht drum rum, sie zu bezahlen. Aber Vorsicht! Oft sind auf dem Schreiben zu hohe Kosten für Inkasso berechnet.

Inkassokosten prüfen

Selbst wenn die Forderung an sich berechtigt ist, heißt das nicht, dass Sie alle aufgeführten Inkassokosten bezahlen müssen. Überprüfen Sie, welche Kosten erhoben werden und ob Inkasso das überhaupt darf.

Musste das Inkassobüro erst Ihre Adresse recherchieren, darf es die entstandenen Recherchekosten aufführen und von Ihnen verlangen. Auch Mahngebühren sind zulässig. Diese sollten aber nicht mehr als 2 bis 3 Euro auf der Rechnung ausmachen.

Nicht berechnen darf das Inkassounternehmen Gebühren für Beratung, Verwaltung, Kontoführung oder Bonitätsprüfung. Auch eine sogenannte Vernunftsappellgebühr ist nicht rechtens.

Gut zu wissen: Hat der Gläubiger die Forderung an Inkasso verkauft, darf das Inkassounternehmen Ihnen gegenüber gar keine dieser Kosten mehr verlangen. In einem solchen Fall ist dann das Inkassobüro selbst der Gläubiger. Diese Information muss auch auf dem Schreiben aufgeführt sein.

Inkasso Gebührensatz prüfen

Im Jahr 2016 wertete die Verbraucherzentrale über 1100 Beschwerden zu Inkassodiensten aus und kam zum Ergebnis, dass in zwei Dritteln der Fälle zu hohe Gebühren erhoben wurden.

Inkassounternehmen dürfen den Gebührensatz für Ihre Leistung nicht einfach beliebig hoch ansetzen, sondern müssen sich grundsätzlich an den Sätzen für Rechtsanwälte orientieren. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt dabei, welchen Gebührensatz Anwälte für welche Leistung verlangen dürfen. Für ein einfaches Erstschreiben dürfen Rechtsanwälte eine sogenannte 0,3-Gebühr ansetzen. Ist der Fall hingegen nicht ganz so einfach, sondern eher durchschnittlich anspruchsvoll, können Sie eine 1,3-Gebühr abrechnen. Verbraucherschützer gehen davon aus, dass die meisten Inkassoschreiben standardmäßig sind und daher nur eine 0,3-Gebühr angemessen wäre. In sehr vielen Fällen setzen Inkassounternehmen aber höhere Gebühren an. Wie hoch dann der zu zahlende Betrag für Sie ist, hängt von der ursprünglichen Forderung ab.

Beispiel:  Beträgt die ursprüngliche Forderung bis zu 500 Euro, entspräche das bei einer 0,3-Gebühr zusätzlichen Kosten von 19,28 Euro. Setzt das Inkassounternehmen aber eine höhere Gebühr an, steigen entsprechend auch die zusätzlichen Kosten für Sie. Bei einer 0,5-Gebühr müssten Sie zusätzlich 32,12 Euro bezahlen, bei einer 1,2-Gebühr bereits knapp 80 Euro.

Nicht selten landen solche Fälle daher bei den zuständigen Amtsgerichten. Diese entschieden in der Vergangenheit mal zu Gunsten des Schuldners, mal zu Gunsten des Inkassobüros. Es hängt also immer vom Einzelfall ab, welcher Gebührensatz angemessen ist.

Zinssatz prüfen

Erhebt das Inkassounternehmen Zinsforderungen, müssen in dem Schreiben sowohl Zeitraum als auch Zinssatz aufgeführt werden. Beliebig hohe Zinssätze gehen natürlich nicht. Grundsätzlich sollte der für Inkasso erhobene Zinssatz nicht mehr als 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen, den die Deutsche Bundesbank jährlich berechnet. Im Jahr 2020 liegt dieser bei -0,88 Prozent. Der Zinssatz, den Inkassounternehmen berechnen, sollte also nicht über 4,12 Prozent liegen.

Unter Umständen können Inkassobüros höhere Zinssätze verlangen, müssen diese aber gut begründen. Im Jahr 2017 landete ein Fall vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken. Das Inkassobüro verlangte 13,25 Prozent Zinsen und begründete dies mit „Anlageverlust“. Damit scheiterte es vor Gericht. Diese Begründung war nicht ausreichend (Az. 4 u 100/17).

Gut zu wissen

Ein Brief von Inkasso kann sehr verwirrend sein. Sind Sie sich unsicher, welche Gebühren in dem Schreiben rechtens sind und welche nicht, können Sie die Inkassoforderung kostenlos bei der Verbraucherzentrale überprüfen lassen.

Inkasso und Verjährung: Wie lange muss ich offene Forderungen bezahlen?

Sie haben vor 5 Jahren eine Rechnung vergessen, die Forderung blieb dadurch unbeglichen und jetzt erhalten Sie einen Inkassobrief? Glück gehabt: Die Forderung ist bereits verjährt und Inkasso kann diese nicht mehr bei Ihnen eintreiben. Gemäß § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verjährt eine Forderung nach 3 Jahren. Dabei beginnt die Verjährung am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.

Beispiel: Sie haben eine Rechnung am 6.5.2016 erhalten und hätten diese innerhalb von 30 Tagen zahlen müssen. Das haben Sie allerdings vergessen, Sie erhielten aber auch keine Mahnungen oder Zahlungserinnerungen. Die Verjährung für die Forderung begann dann am 31.12.2016 und endete entsprechend am 31.12.2019. Erhalten Sie nun im Jahr 2020 eine Inkassoforderung, müssen Sie nicht mehr bezahlen. Die Forderung ist bereits verjährt. Sie können daher dem Inkassoschreiben widersprechen und sich auf Verjährung gemäß § 195 BGB berufen.

Anders verhält es sich, wenn Ihr Gläubiger bereits einen sogenannten Zahlungstitel vor Gericht gegen Sie erwirkt hat. Dieser ist 30 Jahre lang gültig.

Einen Beispiel-Fall aus unserer E-Mail-Beratung zum Thema finden Sie unter: Inkassobüro versucht acht Jahre alte Forderung einzutreiben

Inkasso und Schufa: Wann erwartet mich ein negativer Schufa-Eintrag?

In Ihrem Briefkasten liegt ein Brief von Inkasso? Keine Angst, dieser geht nicht direkt Hand in Hand mit einem negativen Eintrag bei der Schufa. Ein solcher ist nur zulässig, wenn die im Schreiben genannte Forderung tatsächlich berechtig ist und Sie die Rechnung des Inkassobüros trotz mindestens zweifacher Mahnung nicht bezahlt haben.

Ist die Forderung nicht berechtigt und haben Sie dieser deswegen schriftlich widersprochen, dürfen auch keine Daten an Schufa überrmittelt werden.

Auch mit einem Gerichtsvollzieher, der vor Ihrer Tür steht und Ihre Wertgegenstände pfänden will, müssen Sie nach einem Inkassobrief nicht rechnen. Dafür muss das Inkassobüro erst einen sogenannten Mahnbescheid bei Gericht beantragen. Widersprechen Sie den Forderungen aus dem Mahnbescheid fristgerecht, da Sie der Meinung sind, dass diese nicht oder nicht in der Höhe berechtigt sind, muss das Inkassobüro eine Klageschrift vor Gericht einreichen. In diesem Fall kommt es zu einem Verfahren und erst, wenn das Gericht urteilt, dass Sie das Geld bezahlen müssen, kann das Inkassounternehmen einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

So weit müssen Sie es allerdings nicht kommen lassen. Prüfen Sie die Forderung von Inkasso: Ist sie gerechtfertigt, bezahlen Sie sie. Ist die Forderung nicht rechtmäßig, widersprechen Sie ihr. Hilfe erhalten Sie entweder bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt oder einer Anwältin.


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