Geschäftsunfähigkeit: Wer gilt gesetzlich als geschäftsunfähig?

Die Geschäftsfähigkeit spielt beim Abschluss von Verträgen eine Rolle. Man unterscheidet die beschränkte Geschäftsfähigkeit und die Geschäftsunfähigkeit.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wer gilt als geschäftsunfähig?

Die zivilrechtliche Geschäftsunfähigkeit ist in § 104 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) definiert. Danach ist geschäftsunfähig

  1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
  2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

Somit sind zum einen alle Kinder, die noch keine sieben Jahre alt sind, geschäftsunfähig.

Was bedeutet "krankhafte Störung der Geistestätigkeit"?

Eine "krankhafte Störung der Geistestätigkeit" liegt u. a. bei einer Geisteskrankheit oder Geistesschwäche vor. Es muss sich darüber hinaus um einen Dauerzustand handeln. Eine volltrunkene oder bewusstlose Person ist daher nicht automatisch geschäftsunfähig. In diesen Fällen greift § 105 Abs. 2 BGB ein, der besagt, dass lediglich die beispielsweise von einem Volltrunkenen abgegebenen Willenserklärungen nichtig sind. Ein Volltrunkener kann daher keine wirksamen Verträge schließen und somit auch nicht "aus Versehen" sein Hab und Gut verkaufen, verpfänden o. ä.

In den §§ 105 ff. BGB sind weitere Details zu den Fragen der fehlenden Geschäftsfähigkeit geregelt. So hat die Geschäftsunfähigkeit gemäß § 105 Abs. BGB rechtlich zur Folge, dass die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen nichtig ist und somit mit einem Geschäftsunfähigen keine wirksamen Verträge geschlossen werden können.
Die Geschäftsunfähigkeit eines Erwachsenen kann dazu führen, dass derjenige für seine Vermögensangelegenheiten einen Betreuer bestellt bekommt, der sodann für den Geschäftsunfähigen wirksam Verträge abschließen kann. Dann wird die Geschäftsunfähigkeit gerichtlich festgestellt.

In Zweifelsfällen helfen Ihnen unsere auf Zivilrecht spezialisierten selbstständigen Kooperationsanwälte/innen gerne weiter!


Rechtsberatung für Zivilrecht

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

  • Beratung speziell für Zivilrecht
  • Erfahrene Anwälte beraten Sie
  • 1,99€/Min aus dem deutschen Festnetz

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der DAHAG Rechtsservices AG:

  • Krisensicherer Honorarumsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice