Rechtskräftiges Urteil: Was Sie jetzt wissen müssen

Grundsätzlich wird ein Urteil nicht vor Ablauf der für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs bestimmten Frist rechtskräftig.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wann ist ein Urteil rechtskräftig?

Formelle (äußere) Rechtskraft ist die Unanfechtbarkeit des Urteils mit Rechtsmitteln (§ 705 ZPO - Zivilprozessordnung). Sie ist Voraussetzung für den Eintritt der materiellen (inneren oder sachlichen) Rechtskraft.

Unabhängig davon werden Urteile, gegen die kein Rechtsmittel gegeben ist, mit der Verkündung rechtskräftig. Dies sind alle letztinstanzlichen Urteile, wie z.B. Urteile des Bundesgerichtshofs.

Auch Urteile, bei denen die Berufungssumme in Höhe von 600 Euro nicht erreicht wird, sind schon mit ihrer Verkündung rechtskräftig.

Kann ich gegen ein rechtskräftiges Urteil vorgehen?

Gegenüber einem formell rechtskräftigen Urteil bleibt nur die Wiederaufnahmeklage nach §§ 578 ff. ZPO. Falls die Rechtsmittelfrist unverschuldet versäumt worden ist, kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden.

Ist ein Urteil formell rechtskräftig, dann wird die materielle Rechtskraft unmittelbar, d.h. eine zweite Klage bei identischem Streitgegenstand ist wegen entgegenstehender Rechtskraft unzulässig. Eine neue Verhandlung und Entscheidung über die rechtskräftig festgestellte Rechtsfolge wird ausgeschlossen.

Beratung durch einen Anwalt

Haben Sie Fragen zur Rechtskraft eines Urteils oder benötigen Sie diesbezüglich Rechtsrat? Die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG helfen gerne weiter und beraten Sie am Telefon oder per E-Mail.