Kostenfestsetzungsbeschluss: Was Sie jetzt wissen müssen

Der Kostenfestsetzungsbeschluss gehört zu den Schlussentscheidungen in einem streitigen zivilrechtlichen Gerichtsverfahren.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wer trägt die Kosten im Zivilprozess?

Grundsätzlich hat im Zivilprozess (nicht jedoch vor einem Arbeitsgericht der ersten Instanz) derjenige die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu tragen, der den Prozess verliert. Bei teilweisem Verlieren oder bei einem Vergleich ergibt sich die Zahlungspflicht aus einer entschiedenen oder verglichenen Quote. Derjenige, der die geringere Quote der Kosten zu tragen hat, hat in der Regel einen Anspruch auf Erstattung.

Zu den gerichtlichen Kosten gehören die Kosten für die Einschaltung des Gerichtes und auch Zeugenauslagen und Kosten für Sachverständige. Zu den außergerichtlichen Kosten gehören insbesondere die Kosten eines beauftragten Rechtsanwaltes.

Beratung durch einen Anwalt

Haben Sie Fragen zum Kostenfestsetzungsbeschluss oder benötigen Sie diesbezüglich Rechtsrat? Die selbstständigen Kooperationsanwälte und -anwältinnen der DAHAG helfen gerne weiter und beantworten Ihre Fragen am Telefon oder per E-Mail. Auch zur Prüfung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen können Sie die Möglichkeit der Beratung durch die Anwaltshotline nutzen.

Was ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss?

Dass die Partei die Kosten von der Gegenseite zu erstattet bekommt und die Erstattung auch durchsetzen kann, entscheidet das Gericht mit Beschluss über die Kosten. Veranlasst wird der Beschluss durch die Einreichung der eigenen Kostenberechnung durch eine Partei mit dem Antrag auf Kostenfestsetzung. Nach Einräumung der Gelegenheit einer Stellungnahme für die Gegenpartei beschließt das Gericht über die Kostenfestsetzung.

Dieser Beschluss ist vollstreckbar, so dass die Partei, zu deren Gunsten ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen ist, den festgesetzten Betrag von der Gegenseite durch Vollstreckungsmaßnahmen beitreiben kann.

Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist grundsätzlich mit Rechtsmittel anfechtbar, wenn Beträge festgesetzt wurden, die dem Antragsteller nicht zustehen.

Kostenfestsetzungsbeschluss: Beratung durch einen Anwalt

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