Haftpflichtschaden: Was zahlt die Versicherung und was ist zu tun, wenn sie sich querstellt

Sie haben das neue Smartphone eines Freundes aus Versehen fallen lassen, einen Rotweinfleck im teuren Flokatiteppich Ihrer Eltern verursacht oder sich in einem unachtsamen Moment auf die Brille Ihres Sitznachbarn im Flugzeug gesetzt? In diesen und vielen weiteren Fällen zahlt die private Haftpflichtversicherung – vorausgesetzt Sie haben eine.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Für welche Schäden kommt die Haftpflichtversicherung auf?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen, müssen Sie als Verursacher dafür geradestehen. Die Kosten bei einem kleinen Brandloch in der alten Jacke Ihres besten Freundes mögen vielleicht noch überschaubar sein. Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie durch unachtsames Verhalten als Fußgänger einen Verkehrsunfall verursachen und der Geschädigte längere Zeit im Krankenhaus liegen muss. Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall führen nicht selten zu Schäden im sechs- bis siebenstelligen Bereich.

Glück im Unglück haben Sie in diesem Fall, wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Anders als beispielsweise die Kfz- oder Krankenversicherung ist diese in Deutschland zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch in jedem Fall zu empfehlen.

Die Haftpflichtversicherung kommt für drei Arten von Schäden auf:

  • Personenschäden (Bsp.: Behandlungskosten in Folge eines Unfalls)
  • Sachschäden (Bsp.: die Kosten für die Reparatur eines kaputten Handys)
  • Vermögensschäden (Bsp.: Verdienstunfall des Geschädigten nach einem Unfall)

Wichtig: Die Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die Sie gegenüber einem Dritten verursacht haben. Lassen Sie Ihr eigenes Handy oder sogar das eines Mitversicherten – beispielsweise Ihres Ehepartners – fallen, greift der Versicherungsschutz nicht.

Gut zu wissen: Lassen Sie das Smartphone Ihres besten Freundes fallen und melden es der Versicherung, sollte sich dieser nicht zu voreilig das neueste Modell kaufen. Die Haftpflichtversicherung erstattet nämlich nicht den Neuwert, sondern nur den Zeitwert. Das liegt daran, dass der Geschädigte so gestellt werden soll, als wäre es nie zu dem Schaden gekommen – aber nicht besser. War das Handy also schon 3 Jahre alt, bekommt er auch nur das Geld zurück, das ein 3 Jahre altes Handy des gleichen Modells wert ist.

Für welche Schäden kommt die Haftpflichtversicherung nicht auf?

Der Schutz der Haftpflichtversicherung ist verhältnismäßig umfangreich. Damit dieser nicht ausgenutzt wird, sind dem jedoch einige Grenzen gesetzt. So zahlt der Versicherer nicht bei:

  • vorsätzlich verursachten Schäden (Bsp.: absichtliche Kratzer am neuen BMW des Nachbarn)
  • Schäden aus strafbaren Vergehen (Bsp.: zerbrochene Scheiben bei versuchtem Ladendiebstahl)
  • Schäden durch Vertragspflichtverletzungen (Bsp.: Schaden zu spät gemeldet)
  • Schäden, die auf der Arbeit verursacht wurden (Bsp.: Kaffee über Tastatur verschüttet)

In letzterem Fall greift übrigens die Betriebshaftpflichtversicherung Ihres Arbeitgebers.

Auch wenn Sie einen Schaden grob fahrlässig verursacht haben, kann es sein, dass Ihre Versicherung sich weigert dafür aufzukommen oder den Schaden nur in Teilen erstattet. Hier sollten Sie einen genauen Blick in die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) Ihrer Versicherung werfen, um zu überprüfen, was in Ihrem Fall gilt. Grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise dann vor, wenn Sie bei starkem Wind Unkraut mit einem Gasbrenner abflammen (Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 10.12.2010, Az. 20 U 73/10).

Achten Sie auf Kleingedrucktes: Manche Schäden können ausgeschlossen sein

Die verschiedenen Anbieter von Haftpflichtversicherungen unterscheiden sich nicht nur preislich, sondern auch in Hinsicht auf Ihre Vertragskonditionen. Einige Schäden können wirksam per AHB ausgeschlossen werden. Dazu gehören häufig:

  • Gefälligkeitsschäden (Bsp.: privater Umzugshelfer lässt Kiste mit teurem Porzellan fallen)
  • Mietsachschäden (Bsp.: Kratzer im Parkett durch unachtsames Möbelrücken)
  • Tierschäden (Bsp.: Hund beißt Loch in die Hose eines Freundes)

Gut zu wissen: Bei letzterem können sich Haftpflichtversicherer nicht gänzlich von Ihrer Pflicht befreien. Schäden durch Kleintiere wie Vögel, Nagetiere und Katzen sind in der Regel mitversichert. Für größere Haustiere wie Hunde und Pferde sollten Sie eine sogenannte Tierhalterhaftpflichtversicherung in Betracht ziehen.

Unser Tipp: Achten Sie bei der Wahl Ihrer Versicherung darauf, dass auch eine Ausfalldeckung inbegriffen ist. Erleiden Sie selbst einen Schaden durch einen Dritten und ist dieser weder haftpflichtversichert noch zahlungsfähig, kommt Ihre eigene Versicherung dafür auf. Das gilt aber nur, wenn Sie wissen, wer Ihnen den Schaden verursacht hat und wenn dieser gerichtlich zur Zahlung verurteilt wurde.

Sonderfall: Nicht schuldfähige Kinder

Wenn Sie minderjährige Kinder haben, die noch nicht erwerbstätig sind, sind diese in aller Regel über Ihre Haftpflichtversicherung mitversichert. Verursachen sie also Schäden, zahlt Ihre Versicherung.

Anders sieht es hingegen bei Kindern unter 7 Jahren aus, da diese noch nicht schuldfähig sind. Stößt Ihr 3-jähriger Sohn beispielsweise mit dem Dreirad gegen den Designer-Gartenzaun des Nachbarn und verursacht so eine Schramme, muss die Versicherung nicht zahlen. Sie als Elternteil müssen den Schaden rein rechtlich aber ebenfalls nicht begleichen, solange der Nachbar nicht nachweisen kann, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Der Nachbar bleibt selbst auf den Kosten sitzen. Im Straßenverkehr ist die Altersgrenze für Kinder übrigens noch großzügiger: Hier sind Kinder bis zu 10 Jahren nicht schuldfähig.

Wann genau die Aufsichtspflicht verletzt wurde, muss im Einzelfall entschieden werden. Häufig steht hier Aussage gegen Aussage. Behauptet Ihr Nachbar, dass Sie unachtsam waren, sollten Sie sich gerade bei signifikanten Schäden juristischen Rat holen. Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline stehen Ihnen an 365 Tagen im Jahr telefonisch zur Verfügung. Aufgrund Ihrer langjährigen Erfahrung können die Telefonanwälte die Sachlage schnell zuordnen und Ihnen so rechtliche Klarheit verschaffen.