Privates Abschleppen: Wenn das Auto plötzlich liegenbleibt

Es ist Freitagnachmittag und Sie freuen sich nach einer anstrengenden Woche auf Ihr wohlverdientes Wochenende. Also schnell zum Parkplatz und ab nach Hause. In Ihrem Auto erwartete Sie aber leider eine böse Überraschung – Ihr Pkw lässt sich nicht mehr starten! Sophia, eine Kollegin, sieht Sie in Ihrer misslichen Lage und möchte Ihnen helfen. Sie gibt Ihnen Starthilfe – aber auch das hilft nicht. Sophia hat ein Abschleppseil und bietet Ihnen an, Sie und Ihren Wagen damit nach Hause zu „schleppen“. Aber ist das überhaupt erlaubt? In diesem Ratgeber erfahren Sie, unter welchen Umständen Sie Ihr Auto privat abschleppen dürfen – und wann Sie besser einen Abschleppdienst rufen sollten.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Abschleppen: Das Wichtigste in Kürze!

Wann ist Abschleppen erlaubt?

Grundsätzlich ist privates Abschleppen nur für Notfälle gedacht.  Ein Motorschaden oder Ihr Auto, das trotz Starthilfe nicht mehr anspringt, ist definitiv ein Notfall. Sie sollten allerdings beachten, dass es beim Abschleppen noch weitere Voraussetzungen gibt. Privates Abschleppen ist nur dann erlaubt, wenn…

  • … es sich um den letzten Weg zu einem Schrottplatz mit einem angemeldeten und versicherten Auto handelt.
  • … das Auto die technischen Voraussetzungen erfüllt, abgeschleppt zu werden. (Lenkung, Bremsen und Warnblinkanlage müssen funktionieren.)
  • … das abgeschleppte Fahrzeug 4 Räder hat – also kein Motorrad ist.
  • … der Weg direkt in die nächste Werkstatt führt.

Ihre Kollegin Sophia hat angeboten, Sie und Ihr Auto nach Hause zu schleppen. In diesem Fall wäre das Abschleppen also nicht erlaubt – Ihre Kollegin darf Sie nur in die nächste Werkstatt ziehen.

Sollte es auf der Autobahn zu einem Notfall kommen, müssen Sie an der nächsten Ausfahrt abfahren und das Pannenfahrzeug dann zur nächsten Werkstatt bringen. Die Autobahn darf während des Abschleppens nichtalsAbkürzung verwendet werden.

Wichtig: Ein leerer Tank gilt nicht als Notfall. Es handelt sich dabei nämlich um eine vermeidbare Verkehrsbehinderung. Wenn Sie ohne ausreichenden Treibstoff liegenbleiben, riskieren Sie ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Wann lohnt es sich, den Pannendienst zu rufen?

Nicht immer ist eine hilfsbereite Kollegin wie Sophia in der Nähe, die das Auto abschleppen kann – und nicht immer erfüllt das Pannenfahrzeug die nötigen Voraussetzungen, um abgeschleppt zu werden. Wenn sich Ihr Auto nicht mehr lenken lässt oder Sie nicht mehr bremsen können, müssen Sie definitiv einen Abschleppdienst rufen. Das Fahrzeug wird dann vollständig oder teilweise angehoben zur nächsten Werkstatt gebracht. Für gewöhnlich kostet ein Abschleppvorgang mehrere Hundert Euro – sind Sie allerdings Mitglied in einem Automobilclub, übernimmt dieser in manchen Fällen die Kosten.

Was muss ich beachten, wenn ich mein Auto abschleppen möchte?

Sophias Angebot Ihren Wagen abzuschleppen steht immer noch – allerdings haben Sie sich nun dazu entschieden, den Wagen erst mal zur nächsten Werkstatt zu bringen. Folgende Schritte sollten Sie beachten, wenn Sie Ihr Auto korrekt abschleppen möchten:

  • Parken Sie das Zugfahrzeug möglichst nah vor dem Pannenfahrzeug.
  • Befestigen Sie die Abschleppstange oder das Abschleppseil zuerst am defekten Auto und dann am Zugfahrzeug. Die Befestigung erfolgt an dem dafür vorgesehenen Haken. Sprechen Sie untereinander den Weg ab, den Sie nun fahren wollen.
  • Lösen Sie am Pannenwagen die Handbremse und kuppeln Sie aus (bei Automatikgetriebe wählen Sie die Stellung „N“).
  • Stellen Sie den Zündschlüssel auf die erste Stufe, damit das Lenkradschloss nicht einrastet und die Servolenkung funktioniert.
  • Schalten Sie an beiden Fahrzeugen das Warnblinklicht ein. Nun fahren Sie vorsichtig an.
  • Überschreiten Sie auf keinen Fall die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Empfohlen wird, nicht schneller als 40 km/h zu fahren. Eine noch geringere Geschwindigkeit von 20 km/h vermeidet Auffahrunfälle bei schnellen Bremsmanövern.
  • Beide Fahrer müssen sämtliche Richtungsänderungen durch Handzeichen anzeigen. Wer keinen Beifahrer hat, deutet dazu mit dem Finger aus dem Fenster hinaus über das Autodach nach rechts, wenn er rechts abbiegen will.

Gut zu wissen: Der Fahrer des Pannenautos braucht tatsächlich keine Fahrerlaubnis. Er muss lediglich 15 Jahre alt sein und wissen, wie man ein Auto steuert und bedient. Wie lange diese Regelung noch Bestand hat ist allerdings fraglich – der ADAC bezeichnet sie als ein Relikt aus Zeiten, in denen es noch deutlich weniger Verkehr auf den Straßen gab.

Abschleppseil oder Abschleppstange: Womit sollte ich mein Auto abschleppen?

Grundsätzlich sind beide Varianten erlaubt – empfohlen wird aber dennoch die Abschleppstange. Ihr Vorteil ist, dass sie den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen konstant hält. Dem Pannenfahrzeug fehlt durch den ausgeschalteten Motor die Unterstützung des Bremskraftverstärkers, weshalb es beim Abschleppen zu Auffahrunfällen kommen kann. Beim Abschleppen mit dem Abschleppseil müssen Sie darauf achten den größtmöglichen Abstands zu halten, sodass das Seil immer straff geführt wird.

E-Auto und Automatikfahrzeug: Was muss ich beim Abschleppen beachten?

E-Autos können meist nicht ohne weiteres abgeschleppt werden. Die Energie wird bei diesen Autos meist über eine Achse gewonnen und fließt von dort aus direkt in den Akku. Schleppen Sie das Auto ab, produziert es also weiterhin Energie. Da der Motor nicht läuft, kann diese aber nicht mehr abgebaut werden. Der Stromspeicher überhitzt und im schlimmsten Fall kann sogar ein Brand drohen.

Auch bei Automatikfahrzeugen ist während des Abschleppens Vorsicht geboten. Ohne laufenden Motor funktioniert bei diesen Fahrzeugen die Getriebeölpumpe nicht. Dadurch werden einige Motorelemente nicht mehr mit Hydrauliköl versorgt und können deshalb heiß laufen. Deshalb wird empfohlen, ein Automatikfahrzeug nicht weiter als 50 Kilometer abzuschleppen.

Auto abschleppen: Wann darf ich ein fremdes Auto abschleppen lassen?

Nicht nur ein liegengebliebenes Fahrzeug kann ärgerlich sein und ein Abschleppen erfordern. Wenn die Einfahrt zugeparkt oder die Garage von einem fremden Auto versperrt wird, liegt der Gedanke nah, das störende Fahrzeug abschleppen zu lassen. Tatsächlich dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein fremdes Auto, welches auf Ihrem Grundstück steht, durch einen Abschleppdienst wegbringen lassen. Hier liegt nämlich nach § 858 BGB eine „Verbotene Eigenmacht“ – also die Störung oder der Entzug des Eigentums vor. Der Falschparker nimmt Ihnen ohne Ihren Willen den Platz weg – und stört somit widerrechtlich Ihren Besitz.

Wichtig: Die Kosten für den Abschleppvorgang müssen Sie zunächst selbst tragen – allerdings können Sie sich das Geld vom Falschparker zurückholen.

Grundsätzlich sollten Sie aber erst eine gewisse Zeit warten und dem Falschparker die Möglichkeit geben, Ihre Einfahrt oder die Zufahrt zu Ihrer Garage zu räumen. Sie dürfen den Falschparker außerdem nur dann abgeschleppt, wenn Sie das Grundstück dringend verlassen müssen. Wenn Sie gerade auf dem Nachhauseweg sind und Ihr eigenes Grundstück aufgrund eines Falschparkers nicht befahren können, müssen Sie sich einen anderen Parkplatz suchen.

Tipp: Vor dem Abschleppen sollten Sie zur Beweissicherung Fotos machen – so kann das Falschparken im Zweifelsfall später bewiesen werden. Auch Schäden am Fahrzeug sollten vor dem Abschleppen durch Fotos festgehalten werden.


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