Tätlicher Angriff: Infos und Rechtsberatung

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Unter einem tätlichem Angriff versteht man einen Angriff auf eine andere Person, welcher entweder als (einfache) Körperverletzung oder beispielsweise beim Vorliegen eines Einsatzes von Messern, Schlaginstrumenten oder Waffen als gefährliche Körperverletzung gewertet wird.

Die Tat kann somit durch Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Hierbei wird gewichtet, ob der Täter einschlägig oder anderweitig strafrechtlich vorbelastet ist, ggf. wie lange Vortaten her sind, ob er sich bei dem Opfer entschuldigt hat und ob er sich um Wiedergutmachung bemüht hat, wie schwer die Folgen wiegen und ob die Tat ggf. gerechtfertigt oder entschuldigt war.

Bei Fragen zu einem tätlichen Angriff, bei der Verfolgung eines solchen oder bei der Verteidigung gegen einen entsprechenden Vorwurf, helfen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwälte der DAHAG gerne telefonisch oder per E-Mail weiter.

Halten Sie relevante Unterlagen am besten direkt bereit.


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