Einkommensbescheinigung für das Jobcenter: Was muss ich bei ALG II beachten?

Sie haben endlich Ihren Traumjob ergattert und plötzlich flattert Ihnen ein Schreiben der Bundesagentur für Arbeit ins Haus. Sie werden um die Vorlage einer Einkommensbescheinigung gebeten, weil sie zuvor ALG II bezogen haben. Wann das Jobcenter eine Einkommensbescheinigung von Ihnen verlangen darf und wie Sie am besten vorgehen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.   

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wichtig: Bürgergeld statt Hartz IV!

Seit dem 01. Januar 2023 gibt es statt Hartz IV das sogenannte Bürgergeld. Der Regelsatz wurde erhöht, zudem soll die staatliche Hilfe grundsätzlich "bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter" werden. Die neuen Regelungen im Detail finden Sie hier

Was ist eine Einkommensbescheinigung und wann brauche ich sie?

Eine Einkommensbescheinigung ist ein vom Arbeitgeber ausgestellter Nachweis über die Vergütung eines Arbeitnehmers. Eine Einkommensbescheinigung wird in der Regel verlangt, wenn Arbeitnehmer*innen neben ihrer bezahlten Tätigkeit noch eine staatliche Leistung wie ALG II beziehen. Sie kann aber auch beim Bezug anderer Leistungen verlangt werden – so sind zum Beispiel die Bezieher von Wohngeld gemäß § 25 Wohngeldgesetz (WoGG) ebenfalls verpflichtet, über ihr Einkommen Auskunft zu erteilen.

Gut zu wissen: Einkommensbescheinigung vs. Lohnabrechnung

Eine Einkommensbescheinigung ist nicht mit einer Lohnabrechnung gleichzusetzen. Letztere beinhaltet eine detaillierte Auflistung, wie sich der ausgezahlte Verdienst des Arbeitnehmers zusammensetzt. Die Einkommensbescheinigung hingegen ist weniger detailliert und beinhaltet eine Übersicht über die Vergütung der letzten Monate.

Darf das Jobcenter eine Einkommensbescheinigung bei ALG II verlangen?

Wenn Sie ALG II beziehen und nebenbei eine bezahlte Tätigkeit ausüben, kann es sein, dass das Jobcenter eine Einkommensbescheinigung von Ihnen verlangt. Damit wird die Höhe Ihres Anspruchs berechnet. Aber auch, wenn Sie ehemaliger ALG-II-Empfänger waren und nun einen neuen Job ergattert haben, darf das Jobcenter eine Einkommensbescheinigung einfordern, um eventuelle Rückzahlungen des Arbeitslosengeldes zu prüfen.

Gerade beim Antritt einer neuen Stelle kann es unangenehm sein, wenn der Arbeitgeber erfährt, dass Sie zuvor ALG II bezogen haben. Bevor Sie also den Arbeitgeber um eine Einkommensbescheinigung bitten, sollten Sie zunächst beim Amt anfragen, ob das in Ihrem Fall überhaupt erforderlich ist oder ob nicht auch Kontoauszüge beziehungsweise Lohnbescheinigungen ausreichen.

Einkommensbescheinigung ausfüllen: Was muss ich beachten?

Die Einkommensbescheinigung wird immer vom Arbeitgeber ausgefüllt. Er ist nach Sozialgesetzbuch (SGB) II dazu verpflichtet und muss darin Art und Dauer der Erwerbstätigkeit sowie die Höhe Ihres Arbeitsentgelts oder Vergütung angeben. Sie müssen ihm das 2-seitige Dokument lediglich zum Ausfüllen vorlegen. In manchen Fällen wendet sich das Jobcenter auch direkt an Ihren Arbeitgeber und informiert Sie darüber – zum Beispiel wenn Sie entsprechende Einkommensnachweise nicht einreichen.

Das Formular für die Einkommensbescheinigung finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie darüber hinaus genauer wissen wollen, wie das Formular ausgefüllt werden muss, finden Sie dort auch eine Ausfüllhilfe zur Einkommensbescheinigung als PDF.

Gut zu wissen: EKS-Formular für Selbstständige

Auch Selbstständige dürfen grundsätzlich ALG II beziehen. Da sie allerdings keine monatliche Einkommensbescheinigung von einem Arbeitgeber vorlegen können, müssen sie ihr Einkommen selbst nachweisen sowie notwendige Betriebsausgaben rechtfertigen. Dafür gibt es das sogenannte EKS-Formular (Einkommensnachweis für Selbstständige), welches deutlich umfangreicher als die Einkommensbescheinigung ist. Das Jobcenter akzeptiert in der Regel nur dieses Formular.